Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190016]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190016/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit unten stehender E-Mail vom 26.06.2020 haben Sie die Herausgabe von Informationen…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190016]
Datum
15. Juli 2020 09:33
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
25,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit unten stehender E-Mail vom 26.06.2020 haben Sie die Herausgabe von Informationen über Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise beantragt. Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehren. Als Anlage übersende ich Ihnen die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Ihrer Kenntnisnahme. Die Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen wird derzeit bei uns geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Die Prüfung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, so dass wir Sie insoweit um etwas Geduld bitten. Abschließend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Herausgabe von Informationen aufgrund des IFG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem konkreten Zeitaufwand, der für das Zusammenstellen der Informationen benötigt wird, so dass noch nicht beurteilt werden kann, ob es sich vorliegend um eine einfache Auskunft handelt. Ich gehe aber davon aus, Ihnen hierzu Näheres mitteilen zu können, wenn mir Rückmeldungen der einzelnen Bereiche vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 26.06.2020 und beantworte Ihre Anfrage wie folg…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190016]
Datum
10. September 2020 13:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 26.06.2020 und beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Im Zeitraum März bis Mai 2020 sind im Vergleich zum Vorjahr ca. 2.000 € (netto) weniger Papierkosten angefallen. Es liegen jedoch keine Auswertungen darüber vor, ob es sich hierbei um Einsparungen im Zusammenhang mit COVID-19 handelt. Die Wach- und Schutzleistungen wurden ohne Einschränkung erbracht, sodass keine Einsparungen erzielt werden konnten. Zu möglichen Einsparungen bei den laufenden Wasser- und Stromkosten liegen uns keine Angaben vor. Die Ermittlung der Betriebskosten erfolgt im Rahmen des einheitlichen Liegenschaftsmanagements durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zudem kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob und in welcher Höhe Einsparungen bei Dienstreisen aufgrund der Covid19-Krise erzielt wurden. Allein aus der Anzahl der stornierten Reisen lässt sich ein Betrag nicht ableiten. Die Stornierungen sind insbesondere bei den Fluggesellschaften auch noch nicht abgeschlossen. Hinzu kommt, dass Dienstreisen teilweise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und damit letztlich keine Kosten eingespart wurden. Auswertungen über Einsparungen aufgrund der Absage von Veranstaltungen liegen uns ebenfalls nicht vor, zumal auch diese ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder auf andere Weise (z.B. digital) durchgeführt werden. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen