Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190044]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190044/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
Referat R-H 20 60 12 – 04/2020 (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 26. Juni …
Von
Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190044]
Datum
8. Juli 2020 17:09
Status
image001.png
4,4 KB


Referat R-H 20 60 12 – 04/2020 (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020. Zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise von März bis Mai 2020 teile ich Ihnen Folgendes mit: * Ausgaben für Reinigung und Schutz haben sich durch Corona in dem Zeitraum der Monate März bis Mai 2020 nicht verändert. Zur Durchsetzung der erforderlichen Hygienekonzepte konnten wir Reinigungsleistungen umlenken. So verlängerten wir z.B. die Intervalle der Büroreinigung zur Verstärkung der Desinfektion besonderer Flächen sowie einer häufigeren Reinigung besonders intensiv genutzter Räume oder der Toiletten. * Der Schutz der von uns genutzten Liegenschaften war unverändert notwendig. * Das Dienstreiseaufkommen ist in diesem Zeitraum stark zurückgegangen und der Bundesrechnungshof erstattete Reisekosten im Umfang von rund 15% der Ausgaben der Vorjahresmonate. Insbesondere mussten Treffen bzw. Meetings (z.B. mit den Spitzen von Landesrechnungshöfen oder ausländischen Rechnungshöfen) abgesagt werden. Neben Reisekosten könnten höchstens Verpflegungskosten (z.B. Catering) eingespart werden. Letztere werden aber nur selten im Vorfeld vom Bundesrechnungshof kostenpflichtig organisiert. * Im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements des Bundes nutzt der Bundesrechnungshof Liegenschaften, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet werden. Diese nimmt auch Verbrauchsabrechnungen vor, so dass dort mögliche Einsparungen erfragt werden müssten. Der Bundesrechnungshof erfährt diese erst im Folgejahr im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen. * Einsparungen beim Papier lassen sich derzeit noch nicht genau beziffern. So werden Papiervorräte in größeren Chargen angeschafft und lassen sich Rückschlüsse auf den Verbrauch erst bei den nächsten Bestellungen ziehen. Ungeachtet dessen haben digitaler Verfahren aber jedenfalls zugenommen. Abschließend bitte ich Anträge per E-Mail unter Bezugnahme auf die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Inneren (GMBl. 2005, 1346, 1348) künftig mit Namen und Anschrift zu versehen. Abhängig von den Umständen des Einzelfall behalten wir uns die Beantwortung ausführlicher Anfragen ohne Erfüllung dieser Vorgaben vor. Mit freundlichen Grüßen