Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190053]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190053/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Hiermit komme ich Ihrer Bitte nach, Ihnen den Empfang Ih…
Von
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Betreff
Re: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190053]
Datum
6. Juli 2020 09:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Hiermit komme ich Ihrer Bitte nach, Ihnen den Empfang Ihrer Mail zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.06.2020 - Anfragenr: 190053 Sehr geehrteAntragsteller/in leider konnte…
Von
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190053] IFG Anfrage
Datum
21. Juli 2020 12:02
Status
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.06.2020 - Anfragenr: 190053 Sehr geehrteAntragsteller/in leider konnte Ihrem Antrag keine zustellungsfähige Postanschrift entnommen werden. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Antrags vom 26.06.2020 erforderlich, da uns eine vollständige Beantwortung Ihrer Anfrage aus Sach- und Rechtsgründen nicht möglich ist. Bei der auf Ihren IFG-Antrag zu erteilenden Antwort handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite „fragdenstaat.de“ nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen