Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190066]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190066/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1378 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26.06.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190066]
Datum
26. Juni 2020 08:58
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1378 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26.06.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 26. Juni 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1378 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1378 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190066]
Datum
21. Juli 2020 14:39
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1378 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26.06.2020 [#190006] 2. Ihr Antrag vom 26.06.2020 [#190066] 3. Ihr Antrag vom 26.06.2020 [#190334] 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1377 vom 26.06.2020 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1378 vom 26.06.2020 6. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1379 vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihren inhaltsgleichen Anträgen vom 26. Juni 2020 (Bezug 1. bis Bezug 3.) haben Sie um Informationen zu der Fragestellung: "Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen." gebeten. Zu Ihren Anträgen kann ich Ihnen zusammengefasst Folgendes mitteilen: Unter den COVID-19 unterworfenen Rahmenbedingungen sind im laufenden Geschäftsbetrieb Einsparungen eingetreten. Diese Einsparungen wurden jedoch weder konkret abgegrenzt erhoben noch auf den Zeitraum von März bis Mai 2020 eingegrenzt. Antragsgegenständliche amtliche Informationen liegen hier insoweit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen