Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190068]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190068/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az. Z17- 18501/84(2020) Bonn, den 21.07.20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190068]
Datum
21. Juli 2020 17:10
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az. Z17- 18501/84(2020) Bonn, den 21.07.2020 Betr.: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang zu den Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19. Im Zeitraum März bis Mai 2020 betrugen die Einsparungen im Servierdienst im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ca. 7.000 €. Im Bereich des Wachschutzes gab es im selben Zeitraum Einsparungen in Höhe von ca. 17.000 € infolge der Reduzierung des Wachpersonals. Im Bereich Dienstreisen gab es von März bis Mai Einsparungen in Höhe von ca. 72.500 € infolge von Rückerstattungen bereits gebuchter Reisemittel aufgrund stornierter Dienstreisen. Durch die Absage der Teilnahme des BMBF an Messen (DIDACTA 2020, Hannover Messe 2020) wurden Kosten in Höhe von ca. 300.000 € eingespart. Zu den Abrechnungen der Betriebskosten (Strom, Wasser, Gas) können noch keine Angaben gemacht werden. Die Kostenabrechnung hierzu wird in Form einer Nebenkostenabrechnung erst im nächsten Jahr vorliegen. Einsparungen bei Kopier- und Toilettenpapier können nicht beziffert werden, da im angefragten Zeitraum auf bereits vorhandene Lagerbestände zurückgegriffen wurde. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen