Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190076]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190076/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Eingangsbestätigung zur IFG-Anfrage: "Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190076]"
Datum
2. Juli 2020 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 26. Juni 2020 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingegangen. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat Z-HA - „Haushalt“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich möchte Sie bitten, mir eine zustellungsfähige Adresse mitzuteilen. Nach einer ersten groben Recherche zu Ihrem Antrag könnte es voraussichtlich zu einer ablehnenden oder aber gebührenpflichtigen Entscheidung kommen. In diesen Fällen ist für die Zusendung des Bescheids eine zustellfähige Postadresse erforderlich. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung Ihres Antrags mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein wird, weshalb voraussichtlich Gebühren zwischen EUR 30,00 und EUR 100,00 gem. Teil A Ziff. 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV anfallen könnten. Deshalb bitte ich Sie mir zudem mitzueilen, ob Sie Ihren Antrag trotz möglicherweise anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bitte senden Sie Ihre Antwort an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Mail vom 02.07.2020 hatten wir Sie um die Bestätigung der Aufrechterhaltung i…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Einstellung ihrer IFG-Anfrage: "Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190076]"
Datum
6. August 2020 09:55
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in in der Mail vom 02.07.2020 hatten wir Sie um die Bestätigung der Aufrechterhaltung ihres Antrags auf Informationszugang nach dem IFG aufgrund voraussichtlich anfallender Gebühren gebeten. Außerdem hatten wir um die Übermittlung einer zustellfähigen Postadresse gebeten. Bis dahin war die Bearbeitung ihres Antrags ausgesetzt. Diesbezüglich erreichte uns keine Nachricht mehr von Ihnen. Somit gehen wir davon aus, dass ihr Antrag nicht aufrechterhalten wird. Mit freundlichen Grüßen