Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190111]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190111/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Soziale Sicherung
Ihr Antrag vom 26. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail v…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Ihr Antrag vom 26. Juni 2020
Datum
29. Juni 2020 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 26. Juni 2020 zum Betreff "Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch COVID 19 [#190111]" Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Soziale Sicherung
Antw: Ihr Antrag vom 26. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 26. Juni 2020 beantragten Si…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Antw: Ihr Antrag vom 26. Juni 2020
Datum
6. Juli 2020 17:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 26. Juni 2020 beantragten Sie Auskunft seitens des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS / vormals Bundesversicherungsamt) über Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid-19. Auf Grund einer Vielzahl von Einflussfaktoren ist eine genaue Aussage zu möglichen Einsparpotentialen in Folge der Covid-19 Krise leider nicht möglich. Das BAS bietet als moderner Arbeitgeber seit geraumer Zeit die Möglichkeit der Arbeit im Home-Office für die Beschäftigten des Hauses an. Zudem wurde schon vor Beginn des durch die Bundesregierung initiierten Lockdowns die Möglichkeit geschaffen, Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Die Angebote wurden von einem Großteil der Beschäftigten schon vor Beginn der Covid-19-Krise genutzt. Neben den angebotenen Home-Office Möglichkeiten nehmen zudem auch Faktoren wie Urlaubs- und Krankheitszeiten der Beschäftigten Einfluss auf die laufenden Betriebskosten. Der Zusammenhang von Kostenersparnissen und möglichen Einflüssen der Covid-19-Krise ist daher nicht verursachungsgerecht zurückzuverfolgen. Ebenfalls ist aus finanzieller Sicht die Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen nicht bezifferbar. Schon vor Beginn des Lockdowns wurden Dienstreisen auf das notwendigste beschränkt. Kosten die in Folge von Veranstaltungsabsagen zunächst als Einsparpotential zu werten sind, werden teilweise durch Nachholtermine Fortbestand haben, teilweise aber auch durch Möglichkeiten der mobilen Kommunikation ersetzt. In der Verringerung von Wach- und Schutzleistungen können keine Einsparungen gesehen werden. Das BAS ist unter anderem für die Verwaltung des Gesundheitsfonds zuständig und führt den Risikostrukturausgleich sowie die Finanzausgleiche in der gewerblichen Unfallversicherung und der sozialen Pflegeversicherung durch. Diese essentiellen Aufgaben verlangen nicht nur die Präsenz der systemrelevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch Wach- und Schutzleistungen müssen in gleichbleibenden Umfang sichergestellt werden. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Covid-19-Krise an anderen Stellen zu Mehrausgaben im BAS führt. Beschäftigte die zu Beginn des Lockdowns noch in vollem Umfang vor Ort arbeiteten, wurden mit den notwendigen technischen Möglichkeiten ausgestattet, um ebenso von zu Hause aus arbeiten zu können. Ebenso wurde technisch nachgerüstet, um beispielsweise Kommunikation via Videokonferenz oder größere Telefonkonferenzen zu ermöglichen. Wir hoffen Ihre Anfrage hiermit vollumfänglich beantwortet zu haben. Diese wird unsererseits als abgeschlossen angesehen. Mit freundlichen Grüßen