Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundeswehrfachschule Karlsruhe Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190118]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundeswehrfachschule Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190118/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeswehrfachschule Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Was Einsparungen in Punkto Fahrzeuge angeht, wende…
Von
Bundeswehrfachschule Karlsruhe
Betreff
Antwort: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190118]
Datum
26. Juni 2020 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Was Einsparungen in Punkto Fahrzeuge angeht, wenden Sie sich bitte an die BwFuhrparkService GmbH und an das TravelManagement der Bundeswehr. Da der Schulbetrieb nahtlos in vollem Umfang als Fernunterricht und ab 27.04.2020 wieder in Präsenz fortgeführt wurde, sind Einsparungen aus Sicht unserer Dienststelle nicht feststellbar (Versand von Unterlagen, Telekommunikation - sogar erhöhter Aufwand). Die Arbeit wurde von allen Beschäftigten in vollem Umfang weitergeführt, um termingebundene Prüfungen durchführen zu können. Ich beteilige das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bruchsal, das für uns zuständig ist an dieser Antwort. Bitte wenden Sie sich für Details an diese Dienststelle. Wir hoffen Ihnen hiermit grundsätzlich Auskunft gegeben zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen