Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundeswehrfachschule Koblenz Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190120]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundeswehrfachschule Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190120/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeswehrfachschule Koblenz
Auskunft Ersparnisse Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich mit, d…
Von
Bundeswehrfachschule Koblenz
Betreff
Auskunft Ersparnisse
Datum
9. Juli 2020 15:40
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts an der Bundeswehrfachschule Koblenz seitens der Schule keine Ersparnisse im laufenden Geschäftsbetrieb festzustellen sind. Erläuterungen: - Die Schule war von März bis Ende April 2020 nicht geschlossen, der Dienstbetrieb (Schulverwaltung) wurde weitergeführt. Büroräume und Klassenräume wurden von Einzelpersonen genutzt. Strom, Wasser, Heizungsenergie und Papier wurden somit durchgängig verbraucht. - Die Bundeswehrfachschule Koblenz verfügt über kein Dienstfahrzeug. Es fielen insofern keine Dienstfahrten aus. Außerdem lagen im Zeitraum keine Fahrkartenbuchungen und Hotelreservierungen vor, die hätten storniert werden müssen. - Die Schule ist eine zivile Dienststelle und wird nicht militärisch bewacht. Es entfielen daher keine Schutz- und Bewachungskosten. - Dem entgegen bestand ein erhöhter Kommunikationsaufwand insbesondere aufgrund der verstärkten elektronischen Kommunikation mit Lehrgangsteilnehmenden und Lehrkräften im Online-Betrieb. Falls in diesem Zusammenhang weitere Auskünfte von Interesse sind, bitte ich das für die Bundeswehrfachschule Koblenz zuständige BwDLZ Koblenz zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen