Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundeswehrkrankenhaus Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190125]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundeswehrkrankenhaus Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190125/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeswehrkrankenhaus Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in mit u.a. E-Mail beantragen Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes …
Von
Bundeswehrkrankenhaus Berlin
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190125]
Datum
13. Juli 2020 12:29
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit u.a. E-Mail beantragen Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes eine Übersicht über die im Zeitraum von März bis Mai 2020 realisierten Einsparungen des Bundeswehrkrankenhauses Berlin auf Grund der Covid-19-Pandemie. Ich habe den Sachverhalt geprüft und muss Ihnen mitteilen, dass uns keinerlei Übersichten über ggf. erzielte Einsparungen vorliegen. Das IFG verpflichtet uns zwar, jedem Fragesteller alle amtlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir sind aber nicht verpflichtet, gesonderte Erhebungen durchzuführen, wenn uns selbst diese Informationen nicht vorliegen. Für diese Erhebungen gibt es auch für uns keinen Erhebungsbedarf, da nach meiner persönlichen Einschätzung auf Grund der Covid-19-Pandemie keine Einsprangen erzielt wurden. Das Bundeswehrkrankenhaus Berlin hat sich in diesem Zeitraum erheblich mit aktiven Soldaten anderer Sanitätseinheiten sowie mit Reservisten verstärkt und sich auf eine wachsende Anzahl von Covid-19-Patienten vorbereitet. Dies führte zu zusätzlichen Ausgaben, die die ggf. erzielten Einsparungen an anderer Stelle (z.B. ausgefallene Dienstreisen) kompensiert haben. Außerdem weise ich darauf hin, dass dem Bundeswehrkrankenhaus Berlin keinerlei Angaben zu Medienverbräuchen vorliegen, da der Betrieb der Liegenschaft in Verantwortung des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Berlin erfolgt. Ich bedaure, Ihnen keine konkretere Antwort gegen zu können. Mit freundlichen Grüßen