Vielen Dank für die E-Mail an KiKA,
welche wir so zeitnah wie möglich bearbeiten. Aufgrund der aktuellen
Situation bitten wir um Geduld, wenn es etwas länger dauern
sollte.
Wir sind auch montags bis
samstags von 9 bis 17 Uhr über unser Zuschauertelefon erreichbar, außer
an Feiertagen.
Das
KiKA-Team
Der Kinderkanal von ARD und
ZDF
99081 Erfurt
Telefon: +49 180/ 2 15 15 14*
Telefax: +49 180/ 2
15 15 16
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
www.kika.de (
www.kika.de )
Datenschutzhinweise:
https://www.kika.de/erwachsene/service/datenschutz/index.htm
l (
https://www.kika.de/erwachsene/service/datenschutz/index.html )
*Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 0,06 Euro,
Mobilfunk max. 0,42 Euro pro
Minute.
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Ihre
Anfrage vom 26.06.2020 Unsere ID: 709940
Antrag nach dem
IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie
mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden
Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
-
den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch
die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von
Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von
Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen
Dabei reichen
mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist
ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur
Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der
Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie
bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden
Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache
Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen
Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht
berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz
2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen
so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich
zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich
darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine
Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich
der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine
Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit
freundlichen Grüßen