Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190172]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190172/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 26.06.2020. Ich werde sch…
Von
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190172]
Datum
1. Juli 2020 18:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 26.06.2020. Ich werde schnellstmöglich darauf zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 26.06.2020 betreffend die Erteilung von Inform…
Von
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190172]
Datum
7. Juli 2020 07:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 26.06.2020 betreffend die Erteilung von Informationen nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Leider können wir die von Ihnen erbetenen Informationen nicht zur Verfügung stellen. Zwar unterliegt auch der DAAD e.V. dem Informationsfreiheitsgesetz, obwohl dieser eine juristische Person des Privatrechts ist und keine Behörde. Auskunftspflichtig ist jedoch bei juristischen Personen des Privatrechts die Behörde, die sich der betreffenden Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Daher muss ein Antrag auf Informationszugang auch an eben diese Behörde gerichtet werden und nicht an die juristische Person des Privatrechts (siehe hierzu § 7 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes). Sie bitten in Ihrer E-Mail vom 26.06.2020 um Informationen zu Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb des DAAD durch die Covid 19-Krise für die Monate März bis Mai 2020. Der richtige Anspruchsgegner wäre damit das Auswärtige Amt, so dass Sie Ihren Antrag auf Informationszugang an dieses richten müssten. Auf das von Ihnen ebenfalls genannte Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen, da keine Informationen nach dem UIG bzw. VIG betroffen sind. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen,