Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190205]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190205/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 26. Juni 2020 auf Informationszugang na…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 26.06.2020 betreffend Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
26. Juni 2020 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 26. Juni 2020 auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Umweltinformationsgesetz (UIG) / Verbraucherinformationsgesetz (VIG), mit dem Sie um Information zur Höhe der „Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020“ bitten. Bis zur Beantwortung Ihres Antrags bitte ich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsches Patent- und Markenamt
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020 betreffend Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020 betreffend Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid-19
Datum
27. Juli 2020 15:17
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26.06.2020 haben Sie sich über das Portal „fragdenstaat.de“ an das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) gewandt und unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um Informationen über „Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020“ gebeten. Das DPMA kann derzeit keine verbindlichen Aussagen zu möglichen Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb aufgrund der Covid-19-Pandemie machen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass neben den in der Anfrage genannten möglichen Einspareffekten auch Maßnahmen getroffen werden mussten, um den Geschäftsbetrieb des DPMA trotz der pandemiebedingten Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Diese waren ihrerseits mit finanziellem Mehraufwand verbunden. Ob Einspareffekte überhaupt ersichtlich sind, kann frühestens zum Abschluss des aktuellen Haushaltsjahres und nach Erstellung des Jahresabschlusses 2020 festgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen