Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190216]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190216/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 26.6. baten Sie um Auskunft bezüglich Einsparungen im laufend…
Von
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Betreff
Ihre Anfrage: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190216]
Datum
15. Juli 2020 13:09
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 26.6. baten Sie um Auskunft bezüglich Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Wir möchten freundlich auf die Rechtsform des DLR hinweisen. Wir sind als eingetragener Verein eine juristische Person des Privatrechts und damit grundsätzlich keine Behörde des Bundes. Mithin stellen die erbetenen Informationen keine amtlichen Informationen gemäß § 2 Ziffer 1 IFG dar. Sofern Sie das DLR nicht in seiner Hauptfunktion als Forschungseinrichtung ansprechen, sondern in seiner Funktion als beliehene Einrichtung, weisen wir darauf hin, dass die von Ihnen erbetenen Informationen, derzeit nicht vorliegen. Ihr Antrag wird daher abgelehnt. Begründung: Aufgrund des laufenden Abrechnungszeitraumes für die von Ihnen erfragten Positionen, existieren keine verlässlichen Zahlen. Daher fehlt für die von Ihnen angefragte Schätzung eine Grundlage, so dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann. Aus diesen Gründen war der Antrag gem. § 9 Abs. 1 IFG abzulehnen. Aktuell ist nicht absehbar, wann zu allen von Ihnen angefragten Kostenpositionen Abrechnungen und Vergleiche zu den entsprechenden Vorjahrespositionen vorliegen werden. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei gem. §§ 9 Abs. 2, 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Mit freundlichen Grüßen