Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190235]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190235/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhan…
Von
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190235]
Datum
9. Juli 2020 14:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) handelt sich um eine sehr kleine Bundesbehörde (rd. 7,5 Vollzeitequivalent), welche von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet wird (vgl. § 6 Anlegerentschädigungsgesetz). Sämtliche zentrale Services sowie erforderliche Dienstleistungen (wie z. B. auch Bereitstellung der Büroräume, IT, Sicherheitsservice, Post und Hausreinigung) werden daher von der KfW zur Verfügung gestellt und jährlich pauschal abgegolten. Der Geschäftsbetrieb der EdW war in den letzten Monaten ganz überwiegend von der Covid19-Krise nicht beeinträchtigt bzw. betroffen. Home-Office wurde lediglich in geringem Umfang wahrgenommen. Dienstreisen waren in dem Zeitraum von März bis Mai nicht vorgesehen und sind im Übrigen geschäftsbedingt in der Regel nur ein- bis zweimal im Jahr erforderlich. Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise hat es insofern aus vorgenannten Gründen nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen