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Vielen Dank für Ihr Verständnis.
**** Hinweise zur Beantragung von Kinderzuschlag und Kindergeld ****
Sie möchten einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen bzw. sich hierzu informieren?
Aufgrund vermehrter Kundenanfragen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass derzeit im Internet fehlerhafte Informationen zum Kinderzuschlag (KiZ) kursieren. Bitte beachten Sie, dass beim KiZ auch mit der aktuellen Gesetzesänderung aufgrund der Corona-Krise eine Einkommensprüfung stattfindet und somit nicht jede Familie ohne weitere Prüfung Kinderzuschlag erhält.
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen des „Notfall-KiZ“ finden Sie unter
www.familienkasse.de<
http://www.familienkasse.de>. Dort sowie im Merkblatt Kinderzuschlag<
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblattkinderzuschlag_ba015395.pdf> finden Sie auch grundlegende Informationen zum Kinderzuschlag.
Ein wichtiger Hinweis, um unnötigen Aufwand zu sparen:
Prüfen Sie in jedem Fall zunächst mit dem KiZ-Lotsen<
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse> schnell und einfach, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Mit der interaktiven Video-Anwendung können Sie ermitteln, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Sollten Sie einen entsprechenden Anspruch festgestellt haben, stellen Sie online Ihren Antrag auf den Kinderzuschlag<
https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start>; alternativ können Sie auch einen Papier-Antrag ausfüllen und an Ihre Familienkasse<
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen?in=familienkassen> schicken. Alle erforderlichen Vordrucke finden Sie auf der Seite Merkblätter, Formulare und Anträge<
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag#1478810749346>.
Allgemeine Informationen zum Thema Kinderzuschlag und weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kinderzuschlag können Sie auf der Internetseite zum Kinderzuschlag<
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz> nachlesen.
Sie möchten einen Antrag auf Kindergeld stellen bzw. sich hierzu informieren?
Online stehen Ihnen drei verschiedene Antragsoptionen zur Verfügung:
- Antrag Kindergeld bei Geburt<
https://con.arbeitsagentur.de/prod/opal/kgo-antraggeburt-ui/#/>
- Kindergeld-Antrag für Kinder ab 18 Jahren<
https://con.arbeitsagentur.de/prod/opal/kgo-antragab18-ui/#/auswahl>
- Veränderungsmitteilungen (Adresse, Kontodaten, usw.)<
https://con.arbeitsagentur.de/prod/opal/kgo-veraenderung-ui/#/>.
Alternativ können Sie auch einen Papier-Antrag ausfüllen und an Ihre Familienkasse<
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen?in=familienkassen> schicken. Alle erforderlichen Vordrucke finden Sie auf der Seite Merkblätter, Formulare und Anträge<
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag#1478810748669>.
Allgemeine Informationen zum Thema Kindergeld können Sie auf der Internetseite der Familienkasse<
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder> nachlesen.
***Ein wichtiger Hinweis zum Thema Kinderbonus ***
Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 beschlossen, mit einem Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind besonders von den Einschränkungen betroffene Familien zu unterstützen. Die Bundesregierung plant - vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens - eine Auszahlung ab September. Für den Kinderbonus müssen keine Anträge gestellt werden. Die Familienkasse informiert Sie zeitnah über die Auszahlung.
Mit freundlichen Grüßen