Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

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  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Filmförderungsanstalt Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190260]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Filmförderungsanstalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190260/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Filmförderungsanstalt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 26.06.2020 (#190260) auf Zugang von Informationen bezüglich der Einsp…
Von
Filmförderungsanstalt
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190260]
Datum
2. Juli 2020 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 26.06.2020 (#190260) auf Zugang von Informationen bezüglich der Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch COVID-19 im Zeitraum März 2020 bis Mai 2020 wird abgelehnt. Begründung: Nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Gemäß § 2 Nr. 1 IFG ist eine amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Es liegen bereits keine amtlichen Informationen vor. Die FFA hat keine Informationen zu den Einsparungen durch COVID-19 erhoben, daher musste Ihr Antrag abgelehnt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei der Filmförderungsanstalt, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen