Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190295]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190295/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am Montag, den 6. Julil 2020 wieder per E-Mail erreichbar. Bitte wenden Si…
Von
Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190295]
Datum
26. Juni 2020 00:07
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am Montag, den 6. Julil 2020 wieder per E-Mail erreichbar. Bitte wenden Sie sich an Heide Haasdonk (<<E-Mail-Adresse>>). Thank you for your message. I am currently out of office and will be back on July 6, 2020. Please contact Heide Haasdonk (<<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen

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Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass kein Informat…
Von
Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190295]
Datum
7. Juli 2020 11:36
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass kein Informationsanspruch besteht, da die genannten Rechtsvorschriften auf die Fraunhofer-Gesellschaft nicht anwendbar sind. Grundsätzliche Informationen zum Umgang der Fraunhofer-Gesellschaft mit der aktuellen Situation finden Sie unter: www.fraunhofer.de/fraunhofer-vs-corona sowie https://www.fraunhofer.de/de/corona-virus-reaktion-und-massnahmen-der-fraunhofer-gesellschaft-zum-schutz-von-mitarbeitenden-Geschaeftspartnern-und-veranstaltungsteilnehmer.html Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Fraunhofer-Zentrale in München<http://www.fraunhofer.de/>. Mit freundlichen Grüßen