Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190342]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190342/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2020.00032-DI.B.16 [01] (202000149764) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
26. Juni 2020 13:03
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2020.00032-DI.B.16 [01] (202000149764) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020 bezüglich der Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihr Anliegen möglichst effizient bearbeiten zu können, bitte ich Sie, zu präzisieren, welche Kosten Sie unter "sonstige Einsparungen" verstehen. Soweit ich bis zum 17. Juli 2020 keine Rückmeldung erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an einer inhaltlichen Befassung mit Ihrem Antrag haben. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass es im Hinblick auf die derzeitige Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Dienstbetrieb ggf. zu einer Überschreitung der Monatsfrist kommen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrtr Herr Studtrucker, ich hätte die Frage nicht gestellt, wenn ich kein Interesse hätte. Sonstige Einsp…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190342]
Datum
26. Juni 2020 16:19
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrtr Herr Studtrucker, ich hätte die Frage nicht gestellt, wenn ich kein Interesse hätte. Sonstige Einsparungen sind alle sonst nicht benannten Ausgaben für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190342/

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2020.00032-DI.B.16 [01] (202000156510) Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug auf …
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
6. Juli 2020 11:36
Status
Generalzolldirektion O 1004-2020.00032-DI.B.16 [01] (202000156510) Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug auf meine Zwischennachricht vom 26. Juni 2020, O 1004-2020.00032-DI.B.16 [01] (202000149764), bitte ich Sie, mir eine zustellungsfähige Adresse mitzuteilen. Nach einer ersten groben Recherche zu Ihrem Antrag wird es voraussichtlich zu einer teilweise ablehnenden Entscheidung kommen, da die begehrten Informationen (noch) nicht vorhanden sind (dies betrifft u. a. Daten aus noch fehlenden Nebenkostenabrechnungen) oder für die Generalzolldirektion nicht ermittelbar sind. Zudem ist insbesondere im Hinblick auf mögliche Aussagen zu den sonstigen Einsparungen (u. a. Kraftstoffverbrauch, Verpflegungsdienstleistungen) ein erheblicher Verwaltungsaufwand zur Ermittlung der Informationen erforderlich, der einer kostenfreien Beantwortung ihrer Anfrage entgegensteht. Nach derzeitigem Stand werden sich die zu erwartenden Gebühren im Rahmen der Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung bewegen (30-250 EUR). Ich weise zudem darauf hin, dass den ggf. entstandenen Einsparungen allerdings auch Mehrkosten in anderen Bereichen gegenüberstehen (z.B. Kosten für die Beschaffung von Schutzausrüstung) und zudem Ausgaben aufgrund der Pandemie lediglich verschoben und nicht dauerhaft eingespart wurden. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie im Hinblick auf die zu erwartenden Gebühren an Ihrem Antrag festhalten. Soweit Sie Ihren Antrag zurückziehen, ist die Mitteilung einer zustellfähigen Adresse nicht erforderlich. Soweit ich bis zum 17. Juli 2020 keine Rückmeldung erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an einer inhaltlichen Befassung mit Ihrem Antrag haben. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die weitere Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen