Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190345]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190345/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Anfragenr. 190345 Sehr geehrteAntragsteller/in uns hat Ihre Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG vom 26. Juni 2020 erreic…
Sehr geehrteAntragsteller/in uns hat Ihre Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG vom 26. Juni 2020 erreicht. Bitte beachten Sie, dass Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) nicht auskunftspflichtig nach IFG, UIG und VIG ist. Als juristische Person des Privatrechts fällt GTAI vergleichbar mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH nicht unter den Anwendungsbereich des IFG und ist nicht auskunftspflichtig. Auskunftspflichtig nach § 1 I Satz 1 und 2 IFG sind Bundesbehörden oder sonstige Bundesorgane und -einrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dieses ist bei GTAI nicht der Fall. Auch nach § 1 I Satz 3 IFG ist die GTAI nicht auskunftspflichtig, denn sie handelt nicht im unmittelbaren Auftrag einer Behörde. Unbeachtlich ist hierbei, dass alleinige Gesellschafterin der GTAI die Bundesrepublik Deutschland ist. Auskunftsansprüche nach UIG und VIG bestehen ebenfalls nicht. Insbesondere nimmt die GTAI als Wirtschaftsförderungsgesellschaft weder Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umwelt im Sinne des UIG noch im Zusammenhang mit Verbraucherprodukten im Sinne des VIG wahr. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen vor diesem Hintergrund die angeforderten Unterlagen nicht zukommen lassen können. Mit freundlichen Grüßen