Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Goethe-Institut e.V.

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Goethe-Institut e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190356]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Goethe-Institut e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190356/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Goethe-Institut e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Sie wurde von mir an die Leiterin …
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190356]
Datum
26. Juni 2020 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Sie wurde von mir an die Leiterin des Rechtsbereichs zur Prüfung und weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Sie werden in der vorgesehenen Zeit eine Antwort erhalten. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Goethe-Institut e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie fordern Informationen über die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch…
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190356]
Datum
10. Juli 2020 13:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie fordern Informationen über die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Wir teilen Ihnen mit, dass es sich bei Ihrer Anfrage um keine einfache gebührenfreie schriftliche Auskunft handelt. Ihr Begehren stellt eine Erteilung einer schriftlichen Auskunft mit Herausgabe von Unterlagen, die aufwendig zusammengestellt und teilweise geschwärzt werden müssen, dar. Der Umfang der Auskunft ist nicht abzusehen, so dass über den Gesamtbetrag der Kosten noch keine Aussage getroffen werden kann (Die Stundengebühr wird unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes auf 60 €/h gesetzt. Hinweise hierzu finden Sie in der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, IFGGebV). Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag aufrechterhalten wollen und bereit sind, die entsprechenden Kosten zu tragen. Im Falle der Aufrechterhaltung teilen Sie uns bitte Ihre vollständige und zustellfähige Postanschrift mit. Bitte beachten Sie, dass erst bei der weiteren Bearbeitung abschließend geprüft werden kann, ob ein Anspruch nach dem IFG tatsächlich besteht und der Informationszugang gewährt werden kann. Dieses Schreiben enthält ausdrücklich noch keine Zusage, dass Ihnen Zugang zu den beantragten Informationen erteilt wird. Mit besten Grüßen