Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hanse Jobcenter Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190358]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hanse Jobcenter Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190358/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hanse Jobcenter Rostock
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr …
Von
Hanse Jobcenter Rostock
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:08
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen/ Unterlagen werden an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet. Nutzen Sie ab sofort das Online-Angebot<https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2> Ihres Jobcenters. Sparen Sie Zeit, Porto und Kosten. Welche Vorteile bringt das neue Online-Angebot? · stellen Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag einfach online, · teilen Sie Ihrem Jobcenter ganz einfach Veränderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mit, · die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden direkt in die elektronische Akte gesteuert, · erhalten Sie Antworten zu vielen wichtigen Themen rund um das SGBII, · erhalten Sie einen Überblick über Termine in Ihrem Jobcenter. Dies ist nur ein kurzer Überblick über die Funktionen und Möglichkeiten, welche Ihnen bei einer Registrierung zur Verfügung stehen. In diesem kurzen Video<https://www.youtube.com/watch?v=MyHHIqro26I> lernen Sie das Online-Angebot kennen und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden Ihres Jobcenters gern zur Verfügung. Hier geht es direkt zum Online-Angebot: www.jobcenter.digital<http://www.jobcenter.digital> Mit Ihren individuellen Zugangsdaten können Sie Ihr eigenes passwortgeschütztes Benutzerkonto aktivieren und jederzeit die Funktionen von jobcenter.digital nutzen. Diese erhalten Sie mit den Antragsunterlagen. Oder nutzen Sie bereits die Jobbörse der BA? Dann sind Sie ja schon „registriert“ und können sich mit Ihrer Jobbörsen-Kennung auch bei www.jobcenter.digital anmelden. Bei Fragen können Sie sich gern an Service-Center unter: 0381-4611 0 oder vor Ort unter: 0381 -4611 433 wenden. Übrigens: Das Angebot www.jobcenter.digital wird nach und nach erweitert. Seit dem 31.03.2020 können Sie auf diesem Wege auch elektronische Nachrichten an das Hanse-Jobcenter Rostock übermitteln, die direkt in Ihrer elektronischen Akte eingehen. Das ist obendrein datensicherer als eine reguläre E-Mail! Mit freundlichen Grüßen

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Hanse Jobcenter Rostock
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag vom 26.06.2020, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) b…
Von
Hanse Jobcenter Rostock
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190358]
Datum
16. Juli 2020 14:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag vom 26.06.2020, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Hanse-Jobcenter Rostock (HJC) Unterlagen zu Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 zu erhalten, lehne ich hiermit ab. Begründung: Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung richtet sich gem. § 50 Abs. 4 Satz 2 SGBII nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nr. 1 des IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung; Entwürfe bzw. Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Im HJC wurden keine Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 erhoben. Deshalb liegen zu Ihrer Anfrage im HJC keine amtlichen Informationen nach § 2 Nr. 1 des IFG vor. Bitte beachten Sie, dass nach dem IFG keine Informationsbeschaffungspflicht besteht (vgl. Friedrich Schoch, IFG Informationsfreiheitsgesetz Kommentar, 2. Auflage, § 1 Rd.-Nr. 36ff). Aus diesem Grund besteht auch kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Kostenentscheidung: Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hanse-Jobcenter Rostock, Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen