Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hauptzollamt Braunschweig Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190365]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hauptzollamt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190365/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hauptzollamt Braunschweig
Hauptzollamt Braunschweig GZ: O 1004 B - A 2003 Z Bezug: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 26.06.2020 Sehr geehrteA…
Von
Hauptzollamt Braunschweig
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190365]
Datum
2. Juli 2020 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Braunschweig GZ: O 1004 B - A 2003 Z Bezug: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise von März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen: Kosteninformationen für das KJ 2020, die Gegenstand der Nebenkostenabrechnungen für einzelne Liegenschaften sind, können derzeit nicht bereitgestellt werden. Nebenkostenabrechnungen sind für das Jahr 2020 noch nicht erstellt worden. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Abrechnungen regelmäßig jew. summarisch für das gesamte Abrechnungsjahr erfolgen, ein unterjähriger Zeitraum also nicht separat ausgewiesen wird. Die Versorger erheben i. d. R. auch erst zum Abrechnungsende die Verbräuche für den gesamten Abrechnungszeitraum. - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen Das Hauptzollamt Braunschweig erhebt hierzu keine Daten. Reisemittelbestellungen und Reisekostenabrechnungen erfolgen über die Generalzolldirektion - Service-Center Rostock, Wallstraße 2, 18055 Rostock. - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen: Fehlanzeige - sonstige Einsparungen: Abgesehen von den o.a. mobilitätsbezogenen Kosteneinsparungen liegen grundsätzlich gleichbleibende bzw. gestiegene Kosten vor. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage, falls Sie in definierten Bereichen eine Untersuchung im Detail wünschen. Mit freundlichem Gruß