Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Hauptzollamt Dortmund

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hauptzollamt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190367]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hauptzollamt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190367/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hauptzollamt Dortmund
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch COVID 19 Hauptzollamt Dortmund Dortmund, den 17.07.2020 O 1000 …
Von
Hauptzollamt Dortmund
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch COVID 19
Datum
17. Juli 2020 09:06
Status
Hauptzollamt Dortmund Dortmund, den 17.07.2020 O 1000 B - A2103 - 142/20 Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.06.2020 teile ich Ihnen folgendes mit: Ich lehne Ihren Antrag auf Informationszugang ab. Die angefragten Informationen liegen beim Hauptzollamt Dortmund nicht vor, sodass eine Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich ist. Nachrichtlich: Die Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes werden durch die jährlichen Nebenkostenabrechnungen abgebildet. Diese werden dem Hauptzollamt erst nach Ablauf des Kalenderjahres zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden Kosten für Dienstreisen und Veranstaltungen zentral von den Service-Centern der Generalzolldirektion abgerechnet. Ich rege an, ggf. dort einen Antrag auf Informationszugang zu stellen. Mit freundlichen Grüßen