Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Hauptzollamt Dresden

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hauptzollamt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190368]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hauptzollamt Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190368/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hauptzollamt Dresden
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Anfragenr: 190368
Hauptzollamt Dresden Dres…
Von
Hauptzollamt Dresden
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Anfragenr: 190368
Datum
1. Juli 2020 10:50
Status
Hauptzollamt Dresden Dresden, 01.07.2020 Sachgebiet A, Arbeitsbereich Personal O 1000 B - 47/20 - A1002 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in - ausschließlich per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> - Bezug: Ihr Antrag vom 26. Juni 2020 - Anfragenr: 190368 - per E-Mail Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft gemäß § 1 Informationsgesetz (IFG) ist am 26. Juni 2019 per E-Mail im Hauptzollamt Dresden eingegangen und von mir als zuständige Stelle für Anfragen nach dem IFG innerhalb des Hauptzollamtes registriert unter o. a. Geschäftszeichen. Um Ihren Antrag vollumfänglich beantworten und darüber hinaus den entsprechenden Aufwand abschätzen zu können bitte ich den Punkt der "sonstigen Einsparungen" zu konkretisieren. Darüber hinaus bitte ich um Angabe einer mahnfähigen Adresse. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass das Hauptzollamt Dresden gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 IFG über den Zugang auf Informationen zu den eigenen Daten zu entscheiden hat, soweit diese vorhanden sind. Insbesondere Strom-, Wasser-, und Reinigungskosten erfolgen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung im darauf folgendem Jahr. Die Abrechnung von Dienstreisen erfolgt zu großen Teilen nicht über das Hauptzollamt. Allgemeine Hinweise: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren erhoben. Diese werden auf Grundlage von § 10 IFG sowie § 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) berechnet. Vor einer Bescheiderteilung werde ich Sie über die ggf. zu erwartenden Kosten mittels Anhörung informieren. Im Auftrag Stefanie Scheibe ******************************** Stefanie Scheibe SG A Personal, A1002 Hauptzollamt Dresden Schützenhöhe 24/26 01099 Dresden Tel.: 0351 8161 - 1011 Fax: 0351 8161 - 1130 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>> **********************************