Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hauptzollamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190371]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hauptzollamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190371/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Düsseldorf
Hauptzollamt Düsseldorf O 1000 B - A 200001 (52/2020) Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihres Antrages wi…
Von
Hauptzollamt Düsseldorf
Betreff
AW: [EXTERN] Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190371]
Datum
3. Juli 2020 12:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Hauptzollamt Düsseldorf O 1000 B - A 200001 (52/2020) Sehr geehrteAntragsteller/in der Eingang Ihres Antrages wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen

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Hauptzollamt Düsseldorf
Hauptzollamt Düsseldorf O 1000 B - A 2 (56/20) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer nachstehenden E-Mail bean…
Von
Hauptzollamt Düsseldorf
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190371]
Datum
13. Juli 2020 14:29
Status
Hauptzollamt Düsseldorf O 1000 B - A 2 (56/20) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer nachstehenden E-Mail beantragten Sie nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG Bund) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, Informationen, inwieweit Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen beim Hauptzollamt Düsseldorf erzielt werden konnten. Über Ihren Antrag entscheide ich als zuständige Stelle des Hauptzollamts Düsseldorf für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gemäß´§ 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 IFG wie folgt: I. Dem Antrag wird stattgegeben. Die begehrte Information stellt sich wie folgt dar: - die Abrechnung der Nebenkosten (z. B. Strom, Wasser und Gas) erfolgt beim Hauptzollamt Düsseldorf jährlich. Eine monatliche oder sonstige unterjährige Abrechnung oder Ablesung wird durch uns nicht vorgenommen, so dass ich zu den erfragten Daten derzeit keine Angaben machen kann. - Abgleich des Verbrauchs an Materialien wie Papier, Toner und anderen Verbrauchsmaterialien zwischen einzelnen Monaten oder Quartalen wird von uns standardmäßig nicht vorgenommen. Hier stünden nur die Jahresverbrauchszahlen am Ende des Haushaltsjahres zur Verfügung. - hinsichtlich der Einsparungen aufgrund von abgesagten Veranstaltungen und Dienstreisen kann ich bedauerlicher- weise ebenfalls keine Angaben machen, da die Abrechnung von Kosten im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Dienstreisen den Service-Centern der Generalzolldirektion obliegt und ich keinen Zugriff auf deren Datenbestände habe. Insofern bitte ich Sie, sich hinsichtlich dieses Aspektes direkt an die Generalzolldirektion zu wenden. - Wach- und Schutzleistungen werden vom Hauptzollamt Düsseldorf nicht in Anspruch genommen, so dass hier grundsätzlich keine Einsparungen erzielt werden konnten. - sonstige Einsparungen: da Sie diesen Punkt nicht weiter präzisiert haben, kann ich hier nur feststellen, dass sich die Ausnutzung der Dienstfahrzeuge stark reduziert hat. Zwar liegen mir hierzu keine genauen Angaben für den von Ihnen gewählten Zeitraum vor, da auch hier die Auswertungen jährlich erfolgen (immer bezogen auf das Haushaltsjahr nach den Haushaltsgesetz). Doch ist derzeit davon auszugehen, dass sich der Verbrauch an Benzin und Diesel im Zeitraum März bis Mai 2020 ca. halbiert hat. II. Diese Antwort ist gebührenfrei. Begründung: Der von Ihnen mit Antrag vom 25. März 2020 begehrte Zugang zu Informationen ist gem. § 1 Abs. 1 und 2 IFG ist zu gewähren, Ausschlussgründe nach den §§ 3 bis 6 IFG liegen nicht vor. Aufgrund des bestehenden Abrechnungszeitraums können derzeit zu den meisten der angefragten Verbrauchswerten - insbesondere hinsichtlich einer Kostenneutralität dieses Antrages - keine Angaben gemacht werden. Ich rege an, ggf. bei Bedarf die Anfrage zur Mitte des I. Quartals 2021 erneut zu stellen, dann liegen die Daten der Inventuren und Versorgerabrechnungen vor. Möchten Sie die Daten jedoch unabdingbar zu jetzigen Zeitpunkt mitgeteilt bekommen, bitte ich Sie Ihrer Antrag in Kurzform neu zu stellen. Ich weise in diesem Fall darauf hin, dass der Informationszugang dann kostenpflichtig sein kann, da die Daten außerhalb der bestehenden Routine zusammengetragen und ausgewertet werden müssten. Da die Daten dezentral händisch abgefragt bzw. abgelesen werden müssen und ggf. auch Bestanderhebungen notwendig sein können, liegt m. E. keine einfache Auskunft mehr vor. Ich gehe dabei von einem zu erwartenden Kostenrahmen von ca. 135 - 180 € aus. Sollten hinsichtlich der "sonstigen Einsparungen" Ihrerseits noch Fragen bestehen, bitte ich um erneute, präzisierte Antragstellung. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG, hiernach sind einfache Auskünfte gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hauptzollamt Düsseldorf, Am Stufstock 1-7, 40231 Düsseldorf, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen