Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hauptzollamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190388]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hauptzollamt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190388/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Magdeburg
Hauptzollamt Magdeburg O 1000 B - A 2200 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Einsparungen im Gesc…
Von
Hauptzollamt Magdeburg
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190388]
Datum
17. Juli 2020 13:49
Status
Hauptzollamt Magdeburg O 1000 B - A 2200 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190388] Bezug: Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 26. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 26. Juni 2020 teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag nach dem IFG sowie dem UIG und dem VIG vom 26. Juni 2020 bei mir eingegangen ist. Zur weiteren Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich mir mitzuteilen, welche Informationen Sie konkret unter dem Punkt der "sonstigen Einsparungen" begehren. Sobald mir nach Ihrer Rückmeldung die von Ihnen angefragten Informationen vorliegen, werde ich Ihnen die Auskunft erteilen, sofern der Auskunftserteilung nach den o. g. Gesetzen keine Ausschlussgründe entgegenstehen. Hierzu komme ich unaufgefordert auf Sie zu. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Hauptzollamt Magdeburg
Hauptzollamt Magdeburg O 1000 B - A 2200 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Einsparungen im Gesc…
Von
Hauptzollamt Magdeburg
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190388]
Datum
24. Juli 2020 14:29
Status
Hauptzollamt Magdeburg O 1000 B - A 2200 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190388] Bezug: Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 26. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 17. Juli 2020 bat ich Sie um Konkretisierung Ihrer Anfrage nach den o. a. Gesetzen vom 26. Juni 2020 hinsichtlich Ihrer begehrten Informationen zu den "sonstigen Einsparungen". Hierzu liegt mir von Ihnen bislang leider keine Rückmeldung vor. Zur weiteren Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich mir bis zum 31. Juli 2020 mitzuteilen, welche Informationen Sie konkret unter dem Punkt der "sonstigen Einsparungen" begehren. Ich bedanke mich im Voraus und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gern jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Hauptzollamt Magdeburg
Hauptzollamt Magdeburg O 1000 B - A 2200 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Einsparungen im Gesc…
Von
Hauptzollamt Magdeburg
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190388]
Datum
21. August 2020 11:32
Status
Hauptzollamt Magdeburg O 1000 B - A 2200 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190388] Bezug: Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 26. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Auskunftsersuchen nach den o. g. Gesetzen vom 26. Juni 2020. Mit E-Mail vom 17. Juli 2020 sowie 24. Juli 2020 bat ich Sie um Konkretisierung Ihrer Anfrage vom 26. Juni 2020 hinsichtlich Ihrer begehrten Informationen zu den "sonstigen Einsparungen". Hierzu liegt mir von Ihnen bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung vor. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass für das Hauptzollamt Magdeburg Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise für den Zeitraum vom März bis Mai 2020 eruiert werden konnten. Sehr gern lasse ich Ihnen diese Informationen unter Bezugnahme auf Ihr Auskunftsersuchen zukommen. Da für die abschließende Bearbeitung und Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens Kosten i. H. v. 30,00 € (Recherchearbeit von einer Stunde durch eine Beamtin des mittleren Diensts) entstehen würden, bitte ich Sie - sofern Sie die Informationen weiterhin begehren - um Bestätigung der Kostenübernahme und um Mitteilung Ihrer Anschrift. Nach Vorliegen Ihrer Kostenübernahmezusage und Übermittlung Ihrer Anschrift werde ich Ihnen die Auskunft mit Kostenbescheid erteilen. Sofern ich von Ihnen keine Rückmeldung erhalte, werde ich Ihr Auskunftsersuchen vom 26. Juni 2020 vorerst zu den Akten legen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen