Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Hauptzollamt Rosenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190396]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Hauptzollamt Rosenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190396/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Rosenheim
Hauptzollamt Rosenheim O 1004 - B A200011 …
Von
Hauptzollamt Rosenheim
Betreff
Auskunftsersuchen nach IFG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190396]; IFG-Nr.: 152/2020
Datum
9. Juli 2020 09:30
Status
Hauptzollamt Rosenheim O 1004 - B A200011 09.07.2020 Bezug: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190396] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen ist beim HZA Rosenheim eingegangen und befindet sich in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Hauptzollamt Rosenheim
Hauptzollamt Rosenheim …
Von
Hauptzollamt Rosenheim
Betreff
AW: [EXTERN] Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190396]; IFG-Nr.: 152/2020
Datum
14. Juli 2020 10:53
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
jahresbestellbersicht_2019.xlsx
15,5 KB
jahresbestellbersicht_2020.xlsx
13,7 KB
uebersicht_kraftstoff-dolmetscher.xlsx
9,9 KB
Hauptzollamt Rosenheim 13.07.2020 O 1004 - B A200011 Bezug: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bezüglich der Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 (190396) vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in über Ihren Antrag entscheide ich als zuständige Stelle des Hauptzollamts Rosenheim für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 9 IFG wie folgt: Ihre Anfrage bezieht sich hauptsächlich auf Informationen, die Gegenstand der Nebenkostenabrechnungen der einzelnen Liegenschaften sind. Da die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2020 noch nicht erstellt wurden, sind die begehrten Informationen nicht vorhanden. Die begehrten Informationen liegen erfahrungsgemäß erst ab Juli 2021 vor. Auch liegen keine Informationen zu ersparten Kosten bezüglich Dienstreisen vor, da die Abrechnung von Dienstreisen den Service-Centern obliegt. In der Anlage finden Sie die Gegenüberstellung der Bestellungen an Verbrauchsmaterial in den Zeiträumen März - Mai 2019 bzw. März - Mai 2020 (Mehrkosten ohne Coronabezug), sowie die Übersicht über die angeordneten Auszahlungen im Bereich Kraftstoff und Dolmetscher- bzw. Zeugenentschädigung im gefragten Zeitraum. Bei den Handykosten hatten wir in den vergangenen Monaten - analog der übermittelten Kosten für IT-Verbrauchsmaterial - keine Einsparungen, im Gegenteil. Dies ist der vermehrten Ausgabe und Nutzung von Handys im Mobilen Arbeiten geschuldet. Einsparungen durch eine Verringerung bei Wach- und Schutzleistungen lagen ebenfalls nicht vor, da wir hier keine Änderung der Leistungen vorgenommen haben. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hauptzollamt Rosenheim erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen