Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190464]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190464/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Anfrage. Ich versuche Sie folgendermaßen zu beantworten. - …
Von
Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190464]
Datum
26. Juni 2020 08:45
Status
Warte auf Antwort
ATT321511.jpg
2,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Anfrage. Ich versuche Sie folgendermaßen zu beantworten. - Einsparungen durch den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen Das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen verfügt über 38 Mitarbeiter welche mit der Bearbeitung des SGB II im Landkreis betraut sind. Davon waren 2 MA's gesundheitsbedingt im Heimbüro tätig. Ein bezifferbares Einsparpotential ist daraus nicht erkennbar. Im Gegenteil: Die Räume müssen weiterhin vorgehalten werden und für Vor- und Nacharbeiten ist es nötig Personalkapazitäten vor Ort vorzuhalten. Es ist eher mit Mehraufwand, welcher allerdings nicht bezifferbar ist, zu rechnen. - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen Größere Veranstaltungen seitens des Jobcenters waren nicht geplant. Diese hätten auch keinen Kostenaufwand verursacht. Abgesagte Dienstreisen führen i.d.R. nur zu Einsparungen von Fahrtkosten. Abgesagt wurden Weiterbildungen. Das Einsparpotential dürfte sich im niedrigen vierstelligen Bereich bewegen, wobei dies nur eine Schätzung meinerseits darstellt. - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen Das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen hat keinen Wachdienst. Es wurde, mit geringem Aufwand und in Eigenregie, ein Raum zum sog. Interview-Raum umgestaltet in welchem seit Mitte Juli Kundengespräche stattfinden. Aufwand für Spritzschutzwände, Desinfektionsmittel und Einbau eines (vorhandenen) Türschlosses: ca. 200 €. D.h.: Keine Einsparungen. - sonstige Einsparungen: Sind nicht erkennbar. Im Gegenteil führte die Ausnahmesituation zu einem erheblichem Mehraufwand da viele Kolleginnen auf neue Aufgaben vorbereitet werden mussten und innerorganisatorische Maßnahmen mit einem hohen Zeitaufwand verbunden waren. Fazit: Da es sich bei dem Mehraufwand überwiegend um den Zeitaufwand der vorhandenen Mitarbeiter handelte, ist eine Auswertung weder über Einsparungen noch über Mehrausgaben bei den Verwaltungskosten möglich. Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben und stehe für weitere Anfragen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen