Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Berlin Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190470]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Jobcenter Berlin Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190470/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Berlin Lichtenberg
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Berlin Lichtenberg
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:10
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Berlin Lichtenberg ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Berlin Lichtenberg
200626: Ihre Anfrage v. 26.06.2020 Ihre Anfrage v. 26.06.2020 Ihre Anfragenummer: 190470 Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Jobcenter Berlin Lichtenberg
Betreff
200626: Ihre Anfrage v. 26.06.2020
Datum
26. Juni 2020 10:29
Status
Ihre Anfrage v. 26.06.2020 Ihre Anfragenummer: 190470 Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag meines Geschäftsführers bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Empfang Ihrer Anfrage per E-Mail vom 26.06.2020. Der Vorgang wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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200724: Ihre Anfrage vom 26.06.2020 Ihre Anfrage vom 26.06.2020 Ihre Anfragenummer: 190470 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Jobcenter Berlin Lichtenberg
Betreff
200724: Ihre Anfrage vom 26.06.2020
Datum
24. Juli 2020 10:11
Status
Ihre Anfrage vom 26.06.2020 Ihre Anfragenummer: 190470 Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst danken wir Ihnen für Ihre oben bezeichnete Anfrage. Da Sie diese Anfrage offensichtlich inhaltsgleich bundesweit an verschiedene Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA)/Jobcenter versendet haben, möchten wir - um Wiederholungen zu vermeiden - auf das dortige Antwortschreiben der BA Bezug nehmen. Dieses dürfte Ihnen inzwischen vorliegen. Darüber hinaus teilen wir Ihnen für den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Berlin Lichtenberg mit, dass Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen, sonstige Einsparungen) in den Monaten März bis Mai 2020 nicht erhoben wurden. Die Daten für unsere Liegenschaft (Mietnebenkosten) hätten ohnehin nicht von uns erhoben werden können, da das JC Berlin Lichtenberg nicht Eigentümer, sondern Mieter des genutzten Objekts ist. Demzufolge liegen zu Ihrer Anfrage im Organisationsbereich des Jobcenters Berlin Lichtenberg keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG ist aber das Vorhandensein der Information eine Voraussetzung für den Informationsanspruch und daher ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Daher besteht nach dem Gesetz keine Beschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Hinsichtlich der Absage von Dienstreisen und (Qualifizierungs-) Veranstaltungen sei ergänzend hinzugefügt, dass Dienstreisen und (Qualifizierungs-) Veranstaltungen in dem oben genannten Zeitraum nicht bzw. nur in begründeten Einzelfällen stattgefunden haben, so dass insbesondere in diesem Punkt von temporären Einsparungen auszugehen sein dürfte. Mit freundlichen Grüßen