Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Cuxhaven

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Cuxhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190496]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Jobcenter Cuxhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190496/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Cuxhaven
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Cuxhaven
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:10
Status
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Cuxhaven ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen mit unserer neuen Service-Hotline 04721/710–273 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr zur Verfügung. Zusätzlich erreichen Sie uns werktags telefonisch weiterhin über unser Service-Center 04721/710-100 von 08:00 – 18:00 Uhr. Nutzen Sie auch gerne für weitere Informationen unsere Homepage www.jobcenter-cuxhaven.de<http://www.jobcenter-cuxhaven.de> oder abonnieren Sie das Jobcenter Cuxhaven auf Facebook www.facebook.com/jobcenter.cuxhaven<http://www.facebook.com/jobcenter.cuxhaven> um Nichts mehr zu verpassen. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Cuxhaven
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26.06.2020 beantragten Sie den Zugang zu amtlichen Informationen, di…
Von
Jobcenter Cuxhaven
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190496]
Datum
1. Juli 2020 14:36
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26.06.2020 beantragten Sie den Zugang zu amtlichen Informationen, die Aufschlüsse über die Höhe von Einsparungen geben, die im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise von März 2020 bis Mai 2020 eingetreten sind. Die von Ihnen beantragten Informationen betreffen - die Einsparungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - die Einsparungen durch Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - die Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen und - sonstige Einsparungen. Entsprechend Ihres Antrages erfolgt die Beantwortung via E-Mail in elektronischer Form (§ 7 Abs. 3 Satz 1 IFG). Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann nicht nachgekommen werden, da keine amtlichen Informationen zu den gewünschten Vorgängen vorhanden sind. Grundsätzlich hat jeder gegenüber den öffentlichen Stellen des Bundes einen Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Das Zugangsrecht umfasst alle Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen, unabhängig von der Art der Speicherung, das heißt sowohl Schriftstücke als auch elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeicherte Daten (Gesetzesbestimmung: §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 IFG). Das IFG sieht jedoch einen Anspruch auf Informationszugang nur zu solchen Unterlagen vor, die bei den betreffenden Behörden auch tatsächlich vorhanden sind. Eine Verpflichtung, Informationen zu beschaffen, besteht ausdrücklich nicht. Für Rückfragen verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen