Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Donnersbergkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190505]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Jobcenter Donnersbergkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190505 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190505/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Donnersbergkreis
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht darauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobc…
Von
Jobcenter Donnersbergkreis
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht darauf
Datum
26. Juni 2020 00:10
Status
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Donnersbergkreis
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail vom 26.06.2020 haben Sie unter Hinweis auf das Gesetz zur Regelung des Zuga…
Von
Jobcenter Donnersbergkreis
Betreff
200714_Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190505]
Datum
14. Juli 2020 08:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail vom 26.06.2020 haben Sie unter Hinweis auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) angefragt, wie hoch die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19 – Krise von März bis Mai 2020 waren. Eine konkrete Beantwortung (in Form von eingesparten Finanzmitteln) ist mir leider nicht möglich, da diesbezügliche Aufzeichnungen über Einsparungswerte hier nicht vorhanden sind und somit keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG vorliegen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 1 IFG). Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen aber folgendes mitteilen: Zur Frage 1: Keine Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb, da der Dienstbetrieb im Jobcenter Donnersbergkreis durchgehend aufrechterhalten wurde. Zur Frage 2: Dienstreisen werden individuell durchgeführt und abgerechnet. Wir führen keine statistischen Erhebungen über nicht angetretene Dienstreisen. Dies ist für unsere Aufgabenerledigung nicht erforderlich. Zur Frage 3: Keine Einsparung da im fraglichen Zeitraum (und vorher) im Jobcenter Donnersbergkreis kein Wachdienst eingesetzt wurde. Zur Frage 4: Es werden keine statistischen Ermittlungen zu finanziellen Einsparungen im Verwaltungsbereich durch Corona erhoben. Dies ist für unsere Aufgabenerledigung nicht erforderlich. Für die Erteilung dieser einfachen Auskunft werden keine Gebühren / Auslagen erhoben (§10 Abs. 1 Satz 2 IFG) Mit freundlichen Grüßen