Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Güstrow

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Güstrow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190534]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Jobcenter Güstrow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190534/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Güstrow
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 7 Abs. 5 IFG erhalten Sie fristgerecht die nachfolgende Auskunft zu Ihrer u.a…
Von
Jobcenter Güstrow
Betreff
AW: Ihre Anfrage v.26.06.2020 nach dem IFG zu Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190534]
Datum
10. Juli 2020 09:36
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 7 Abs. 5 IFG erhalten Sie fristgerecht die nachfolgende Auskunft zu Ihrer u.a. Anfrage vom 26.06.2020. Entsprechend Ihres Antrages erfolgt die Beantwortung via E-Mail in elektronischer Form (§ 7 Abs. 3 Satz 1 IFG) an die ausdrücklich von Ihnen gewünschte E-Mail-Adresse. Für die Erteilung dieser Auskunft werden keine Gebühren / Auslagen erhoben (§10 Abs. 1 Satz 2 IFG). Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen können nicht beziffert werden. Durch bestehende Verträge und entsprechend vereinbarte Miet- oder Abschlagszahlungen ist es in diesem Bereich zum jetzigen Zeitpunkt zu keiner Einsparung gekommen. Verbrauchsgüter werden bevorratet und ungeachtet des Infektionsgeschehens beschafft. Die notwendigen Absagen von Veranstaltungen und Dienstreisen werden im Jobcenter Landkreis Rostock nicht statistisch erfasst. Gegebenenfalls lassen sich am Jahresende Vergleiche zu Vorjahreszeiträumen anstellen. Da es grundsätzlich vorgesehen ist, entfallene Termine im Jahresverlauf, ggf. auch im Verlauf des folgenden Jahres nachzuholen, fallen Kosten möglicherweise nur zu einem anderen Zeitpunkt an. Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen sind nicht zu erwarten, da die benannten Leistungen nicht verringert worden sind. Der Sicherheitsdienst arbeitete weiter und übernahm neben neuer Einsatzzeiten auch die Kommunikation mit trotz Schließung vorsprechenden Kunden, Einlasskontrollen für Dritte oder die Überwachung der Einhaltung aller Infektionsschutzmaßnahmen Dritter. Sonstige Ausgaben werden als Buchungsposition nicht statistisch erfasst, sodass keine Bezifferung möglich ist. Gestatten Sie mir noch den ergänzenden Hinweis, dass im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für Zusatzausstattungen der Beschäftigten im Home-Office, Kosten für Nutzung erforderlicher Softwarelizenzen, erforderliche Schutzausstattungen in Büros mit Kundenkontakt, Aufwendungen für zusätzliche Desinfektionsmittel, Bereitstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen, Zusatzreinigungen / Aufwendungen für erforderliche Desinfektionsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Beschilderung, usw. eher mit einer Kostensteigerung zu rechnen ist. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft helfen zu können und verbleibe Mit freundlichen Grüßen