Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Heidenheim

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Heidenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190540]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Jobcenter Heidenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190540/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Heidenheim
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Jobcenter Heidenheim
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Juni 2020 00:11
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Jobcenter Heidenheim
Anfragenr: 190540 Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zur Kenntnis gen…
Von
Jobcenter Heidenheim
Betreff
Anfragenr: 190540 Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
16. Juli 2020 16:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zur Kenntnis genommen. Sie werden darüber in Kenntnis gesetzt, das Daten zu infrastrukturellen Einsparungen auf Grund der Corona Pandemie (wie von Ihnen Angefragt für Strom, Wasser, Papier, Wach- und Schutzleistungen, Veranstaltungen und Dienstreisen) für die Monate März 2020 bis Mai 2020 durch unsere Dienststelle nicht erhoben wurden. Demnach liegen unserer Dienststelle keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht auch keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist folge dessen abzulehnen. Dienstreisen wurden auf Grund der Corona Pandemie weitestgehend nicht angetreten. Insoweit könnte in diesem Punkt von vergleichsweisen Einsparung auszugehen sein. Mit freundlichen Grüßen