Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Jerichower Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190559]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Jobcenter Jerichower Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190559/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Jerichower Land
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte nicht antworten! Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Jeri…
Von
Jobcenter Jerichower Land
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte nicht antworten!
Datum
26. Juni 2020 00:11
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Jerichower Land ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Jerichower Land
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage habe ich erhalten. Diese wird zeitnah geprüft und Sie erhalten e…
Von
Jobcenter Jerichower Land
Betreff
200626 Ihre Anfrage vom 26.06.2020 - Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190559] - Eingangsbestätigung
Datum
26. Juni 2020 09:23
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage habe ich erhalten. Diese wird zeitnah geprüft und Sie erhalten eine Rückmeldung, soweit die Auskünfte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz erteilt werden können. Ich bitte Sie insofern um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Jerichower Land
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage erhalten Sie hiermit meine Bewertung hinsichtlich des Auskun…
Von
Jobcenter Jerichower Land
Betreff
WG: 200626 Anfrage v. 26.06.2020 - IFG - Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190559]
Datum
10. September 2020 17:16
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage erhalten Sie hiermit meine Bewertung hinsichtlich des Auskunftsrechts im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), sowie die entsprechenden Angaben, soweit diese vorliegen bzw. eine Erhebung ohne über Gebühr hohen Aufwand umsetzbar ist. Ein Auskunftsrecht i. S. v. § 1 Abs. 2 IFG liegt bzgl. der getätigten Anfrage vor. Die Auskunft erfolgt vor dem Hintergrund der Regelungen der § 1 Abs. 2 S. 2 und § 7 Abs. 2 S. 1 IFG soweit die Informationen in meinem Hause vorliegen bzw. eine Erhebung ohne erhöhten Verwaltungsaufwand durchführbar ist. Zielsetzung ist dabei, eine Auskunft ohne Erhebung von Gebühren i. S. v. § 10 Abs. 2 IFG zu erteilen. Ihre Anfragen beziehen sich auf mögliche Einsparungen im Geschäftsbetrieb vor dem Hintergrund der Pandemie Corona/Covid-19 für den Zeitraum März 2020 bis Mai 2020. 1.) Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb für Strom, Wasser, Papier etc. durch Nutzung von Home-Office Im benannten Zeitraum führten einige Mitarbeiter/innen des Jobcenters Jerichower Land ihre Tätigkeiten durch Nutzung der Regelungen zur Mobilarbeit jeweils zu Hause aus. Eine konkrete Einsparung von kalten und warmen Betriebskosten ist nicht bezifferbar, da keine gesonderte Erhebung erfolgt. Betroffene Zählerstände wurden nicht gesondert abgelesen. Die Zahlung erfolgt regelmäßig in monatlichen Abständen an den Vermieter der Liegenschaften des Jobcenters Jerichower Land. Eine geringe Einsparung kann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung erwartet werden. Explizite Einsparungen von Heizkosten werden nicht erwartet, da das vollständige Herunterkühlen betroffener Büroräume aufgrund von Mehrfachbelegung sowie aus Gründen des Gebäudeschutzes nicht möglich ist. Zudem lag im betroffenen Zeitraum nach hiesiger Einschätzung keine außergewöhnlich kalte Witterungslage vor. Bzgl. des Papierverbrauches liegen keine Einsparungen vor, da auch Mitarbeiter/innen im Home-Office de facto Schreiben und Bescheide drucken und versenden. Dies erfolgt über zentrale Druckstraßen oder durch Druck nach Wiederkehr an den Arbeitsplatz durch Umsetzung von sog. Offlinedruckverfahren (z. B. für die eigene Ablage oder die Registratur). 2.) Einsparungen durch Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen Für das Jobcenter Jerichower Land sind in dem Rahmen insb. kostenpflichtige Qualifizierungsmaßnahmen sowie Reisekosten durch Nutzung von DKW bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen. Zur Bezifferung wird die Abweichung bis zum Monat Mai 2020 vom Ist-Wert zum Planungswert herangezogen. Die Einsparungen für Qualifizierungsausgaben lagen bei 51,1%. Hinsichtlich der Dienstreisen liegt die Einsparung bei 48,2%. Eine isolierte Planung von Kosten für Dienstreisen erfolgte nicht. Insofern wurde die Abweichung anhand des Vorjahreswertes ermittelt. 3.) Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen Im genannten Zeitraum war der Einsatz eines Wachdienstes an beiden Standorten des Jobcenters Jerichower Land weiterhin erforderlich. Einsparungen ergaben sich insofern nicht. 4.) Sonstige Einsparungen Die Einsparungen im Verwaltungskostenhaushalt lagen für das Haushaltsjahr 2020 mit Ablauf des Monats Mai 2020 bei 9,2%. Die Einsparungen im Eingliederungsbudget lagen für das Haushaltsjahr 2020 mit Ablauf des Monats Mai 2020 bei 7,5%. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Entwicklung der relevanten Ausgaben für das Jahr 2020 in hohem Maße von der weiteren Pandemieentwicklung Corona/Covid-19 abhängig ist. Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen Ihrem Anliegen entsprechen konnte. Meine verspätete Rückmeldung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen