Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Kiel

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190563]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Jobcenter Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190563/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Kiel
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.06.2020 ist im Jobcenter Kiel eingegangen. Ich bitte Sie, die ve…
Von
Jobcenter Kiel
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190563]
Datum
7. Juli 2020 15:27
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.06.2020 ist im Jobcenter Kiel eingegangen. Ich bitte Sie, die verzögerte Eingangsbestätigung zu entschuldigen. Ihre Anfrage wird derzeit bereits bearbeitet. Sobald Ihr Anliegen geklärt werden konnte, erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung. mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Kiel
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 26.06.2020 nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Jobcenter Kiel
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190563]
Datum
17. Juli 2020 13:09
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 26.06.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) per E-mail. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich Ihrem Antrag nicht entsprechen kann und diesen gem. § 9 Abs. 1 IFG ablehnen muss. Das Jobcenter Kiel verfügt nach Prüfung nicht über die von Ihnen angeforderten amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Erläuterung: Das IFG verpflichtet die um Auskunft ersuchte Behörde nicht, die gewünschten Information zu beschaffen. Da die von Ihnen gewünschten Informationen nicht vorliegen, kann Ihren Anliegen nicht entsprochen werden. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch gem. § 9 Abs. 4 IFG einlegen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die u.g. Kontaktadresse. mit freundlichen Grüßen