Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Kreis Olpe

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Kreis Olpe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190568]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Kreis Olpe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190568/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Kreis Olpe
Betreff: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail a…
Von
Jobcenter Kreis Olpe
Betreff
Betreff: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Kreis Olpe
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 26.06.2020, möchte ich Ihnen mittei…
Von
Jobcenter Kreis Olpe
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190568]
Datum
30. Juni 2020 09:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 26.06.2020, möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen die erwünschte Auskunft nicht erteilt werden kann. Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Als amtliche Information im Sinne des IFG gilt nach § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Voraussetzung dafür, einem Auskunftsbegehren nachzukommen zu können, ist demnach, dass die begehrte Information amtlich festgehalten wurde. Dies ist vorliegend bezüglich der von Ihnen begehrten Auskünfte zu Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid-19 nicht der Fall. Eine solche Aufstellung müsste, wenn überhaupt möglich, erst mit erheblichem zeitlichen und personellem Aufwand hergestellt werden. Ich beabsichtige daher Ihren Antrag abzulehnen. Bitte teilen Sie mir eine zustellungsfähige Anschrift mit, um Ihnen einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen,