Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Landkreis Rosenheim Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190624]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Landkreis Rosenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190624/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Landkreis Rosenheim
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.20…
Von
Jobcenter Landkreis Rosenheim
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190624]
Datum
23. Juli 2020 11:12
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020. Sie erfragen, ob es zu Einsparungen bedingt durch die COVID-19-Pandemie kam bzw. wie hoch die etwaigen Einsparungen sind. Das Jobcenter des Landkreises Rosenheim hat keine Daten zu infrastrukturellen Einsparungen bedingt durch COVID-19-Pandemie erhoben. Allgemein kann gesagt werden, dass sich die Ausgaben für Dienstreisen und Außendiensttermine, also insbesondere Reisekosten, seit März 2020 verringert haben. Zum Stromverbrauch und den anderen Betriebskosten kann noch keine Aussage getroffen werden, da die Jahresabrechnungen üblicherweise zum Jahreswechsel erfolgen. Jedoch ist hier, ebenso wie im Hinblick auf Papier und weiterem Büromaterial von keiner nennenswerten Einsparung auszugehen, da zusätzlich zur angebotenen Telearbeit auch im Schichtsystem im Dienstgebäude weitergearbeitet wurde. Das bedeutet, dass das Dienstgebäude, auch mit verringerter Zahl an Mitarbeitern in den Büros, beispielsweise zu heizen oder zu reinigen war. Kostenerhöhend wirkten sich allerdings die Ende 2019 nicht eingeplanten, weil nicht absehbaren, zusätzlichen Ausgaben wie z.B. für Masken, Handschuhe, Desinfektionstücher, räumliche Veränderungsmaßnahmen und Hardwareausstattung (um allen Mitarbeitern Telearbeit zu ermöglichen) aus. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen