Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Landkreis Weilheim-Schongau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190634]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Landkreis Weilheim-Schongau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190634/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Weilheim-Schongau
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Landkreis Weilheim-Schongau
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:13
Status
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Weilheim-Schongau ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Sie möchten Unterlagen zu einem bestehenden Antrag nachreichen? Sie können Ihre Unterlagen auch einfach und bequem Online<https://con.arbeitsagentur.de/prod/sgb2ka/ka-ui/pc/unterlagen-nachreichen> einreichen. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Landkreis Weilheim-Schongau
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 26.06.2020 nehme ich wie folgt Stellung: Das Jobcenter Weilhei…
Von
Jobcenter Landkreis Weilheim-Schongau
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190634]
Datum
14. Juli 2020 16:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 26.06.2020 nehme ich wie folgt Stellung: Das Jobcenter Weilheim-Schongau hat durch die Corona Pandemie kaum Einsparungen zu vermelden. Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 wurden nicht erhoben. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage im Organisationsbereich keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Es bleibt jedoch anzumerken, dass das Jobcenter Weilheim-Schongau nie richtig geschlossen hatte, die Mitarbeiter/innen haben Ihren Dienst weiterhin fortgeführt. Zudem sind auch zusätzliche Kosten durch die notwendigen Schutzmaßnahmen für Kundinnen und Kunden im Jobcenter entstanden, wie z.B. Virenschutzwände, Desinfektionsmittel, Desinfektionsspender, Mund-und Nasenschutz für Kunden/-innen und Mitarbeiter/-innen sowie Umbaumaßnahmen in den Räumlichkeiten. Zusätzlich mussten Lizenzen (Online-Kommunikation via Skype) eingekauft werden, um für unsere Kundinnen und Kunden und Netzwerkpartner gut erreichbar zu sein. Dies führte aus meiner Sicht insgesamt zu keinen nennenswerten Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb, was sich in der derzeitigen 1.Revision der Verwaltungskosten im Juni 2020 auch widerspiegelt. Mit freundlichen Grüßen