Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Lübeck

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190639]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190639/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Lübeck
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Lübeck
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:13
Status
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Lübeck ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Lübeck
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Lübeck
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190639]
Datum
30. Juni 2020 10:33
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Lübeck
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem I…
Von
Jobcenter Lübeck
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
21. Juli 2020 07:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020. Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 werden von den Jobcentern grundsätzlich nicht gesondert erhoben. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Trotzdem gebe ich hinsichtlich Ihrer Fragen gern folgende Hinweise: Hinsichtlich der Absage von Dienstreisen sei ergänzend hinzugefügt, dass Dienstreisen in dem o.g. Zeitraum weitestgehend nicht, außer in besonders begründeten Einzelfällen, stattgefunden haben, so dass insbesondere in diesem Punkt von hohen vergleichsweisen Einsparungen auszugehen sein dürfte. Evtl. Einsparungen für Nebenkosten wie Wasser und Strom lassen sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beziffern und es sind auch keine Aussagen zum Bürobedarf möglich. Nennenswert sind die Einsparungen bei Fortbildungs-/Veranstaltungskosten. Hierfür waren ca. 200.000 EUR für das Jahr 2020 veranschlagt. Dieser Betrag dürfte bereits jetzt um schätzungsweise 50 bis 60.000,-EUR niedriger liegen. Bei einem weiteren Andauern der Krise dürften sich diese Freirechnungen weiter erhöhen. Den Einsparungen bei unseren administrativen Ausgaben stehen die Kosten für die Beschaffungen von Gerät und Material für Infektionsschutzmaßnahmen (z. B. Masken, Desinfektionsmittel, erhöhter Reinigungsaufwand, Kontaktschutzvorrichtungen aus Acrylglas für unsere Empfangstresen, etc.) gegenüber. Mit freundlichen Grüßen