Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Osnabrück

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190671]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190671/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Osnabrück
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer e-mail vom 26.06.2020 Mit freu…
Von
Jobcenter Osnabrück
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190671]
Datum
26. Juni 2020 09:50
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer e-mail vom 26.06.2020 Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Osnabrück
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.06.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IF…
Von
Jobcenter Osnabrück
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190671]
Datum
20. Juli 2020 08:37
Status
image001.png
12,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.06.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die ich hiermit gerne beantworten möchte. Wie hoch sind mögliche Einsparungen für den laufenden Geschäftsbetrieb (z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home-Office-Regelungen) durch die "CoViD19 Pandemie" für den Zeitraum vom März 2020 bis Mai 2020? Durch die Einschränkungen des Geschäftsbetriebs werden sich leichte Einsparungen bei den Mietnebenkosten sowie Verbrauchmaterialien ergeben. Die Einsparungen im Rahmen der Mietnebenkosten werden - bedingt durch vertragliche vereinbarte Abschlagszahlungen - erst mit den Jahresendabrechnungen im 1. Quartal 2021 quantifizierbar sein. Durch die verstärkte Inanspruchnahme von Formen der mobilen Arbeit (Home-Office-Tätigkeit) werden sich gleichzeitig geringfügige Reduzierungen im Bereich der allgemeinen Verbrauchsgüter ergeben. Hierbei sollte bedacht werden, dass das Jobcenter Osnabrück alle Sachbearbeitungsprozesse bereits seit 2017 auf ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem ("eAkte") umgestellt hat. Gleichzeitig wurden in Bezug auf die Corona Pandemie zeitnah zusätzliche Aufwendungen erforderlich. Diese umfassen z.B.: * Zusatzausstattungen der Mitarbeitenden im Home-Office * Kosten für Nutzung erforderlicher Softwarelizenzen * Erforderliche Schutzausstattungen in Büros mit Kundenkontakt * Aufwendungen für zusätzliche Desinfektionsmittel, Bereitstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen * Zusatzreinigungen / Aufwendungen für erforderliche Desinfektionsmaßnahmen * usw. Durch die Corona-Pandemie werden zwar leichte Einsparungen erzielt, gleichzeitig werden jedoch Zusatzausgaben im Rahme des Schutzes von Kundinnen und Kunden sowie für die Mitarbeitenden erforderlich, die die Einsparungen kompensieren, möglicherweise sogar überschreiten werden. Wie hoch sind Einsparungen durch die Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen? Insgesamt wurden seit dem 16.03.2020 bis zum 26.06.2020 insgesamt knapp 60 dienstlich erforderliche Veranstaltungen und Termine abgesagt. Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass entfallenen Termine im Jahresverlauf, ggf. im Verlauf des folgenden Jahres nachgeholt werden können. Zwar konnten einzelne Termine im Rahmen alternativer Durchführungsformen umgesetzt werden, gleichzeitig waren langfristig geplante Veranstaltungen nicht in jedem Fall vollständig kostenneutral abzusagen. Wie hoch sind die Einsparungen durch die Verringerung von Wach- und Schutzleistungen? Bedingt durch die Corona-Pandemie sind in diesem Bereich zusätzliche Aufwendungen entstanden. Insbesondere zur Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände, der Gewährleistung der notwendigen Schutzmaßnahmen, sowie einer gezielten Kundensteuerung in den Dienstgebäuden musste der beauftragte Wach- und Sicherheitsdienst temporär (für ca. 6 Wochen) personell ergänzt werden. Wie hoch sind sonstige Einsparungen? Hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen möglich. Mit freundlichen Grüßen