Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Ostallgäu

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Ostallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190672]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Ostallgäu
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190672/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Ostallgäu
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Ostallgäu
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:13
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Ostallgäu
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten genannte Anfrage ist hier am 26.06.2020 eingegangen, Sie erhalten hier zu…
Von
Jobcenter Ostallgäu
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190672]
Datum
26. Juni 2020 07:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten genannte Anfrage ist hier am 26.06.2020 eingegangen, Sie erhalten hier zu gegebener Zeit entsprechend eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Ostallgäu
Sehr geehrteAntragsteller/in das Jobcenter Bayreuth Stadt hat Daten zu Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie …
Von
Jobcenter Ostallgäu
Betreff
Anfrage / Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
13. Juli 2020 11:30
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in das Jobcenter Bayreuth Stadt hat Daten zu Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie für den laufenden Geschäftsbetrieb im genannten Zeitraum (März bis Mai 2020) nicht erhoben. Da mir entsprechende Daten, d.h. amtliche Informationen nach §2 IFG, nicht zur Verfügung stehen, und nach dem IFG kein Anspruch auf Erhebung bisher nicht vorhandener Daten besteht, kann ich Ihre Anfrage leider nicht konkret beantworten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es aufgrund nicht durchgeführter Dienstreisen in diesem Zeitraum zu Einsparungen im niedrigen vierstelligen Bereich kommen könnte. Die Einsparungen durch wenige Home Office Arbeitsplätze (ggf. minimaler Stromminderverbrauch im Dienstgebäude) dürften kaum messbar sein. Viele Grüße
Jobcenter Ostallgäu
WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 13. Juli 2020 12:32 An: '<<E-Ma…
Von
Jobcenter Ostallgäu
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
13. Juli 2020 12:41
Status
Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 13. Juli 2020 12:32 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 26.06.2020, Anfragenr: 190672, auf Informationen bezüglich coronabedingter Einsparungen wird mitgeteilt, dass beim Jobcenter LK Kelheim diesbezüglich keine amtlichen Informationen vorhanden sind. Die Nebenkostenabschläge für die genutzte Liegenschaft (Wasser, Strom …, Sonstiges) wurden vom Vermieter nicht geändert. Kosten für Dienstreisen werden von den am Jobcenter beteiligten Trägern, einerseits Agentur für Arbeit Regensburg und andererseits Landkreis Kelheim für das jeweils eingesetzte Personal abgerechnet. Für Bewachung und Schutzmaßnahmen der Dienststelle sind auch vor Corona keine Kosten angefallen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Jobcenter Landkreis Kelheim, Münchener Str. 2 a, 93326 Abensberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Ostallgäu
WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 13. Juli 2020 12:41 An: '<<E-Ma…
Von
Jobcenter Ostallgäu
Betreff
WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
13. Juli 2020 16:42
Status
geschwärzt
322,7 KB
Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 13. Juli 2020 12:41 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: WG: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Von: Sturm Michael Im Auftrag von <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Gesendet: Montag, 13. Juli 2020 12:32 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>> Betreff: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 26.06.2020, Anfragenr: 190672, auf Informationen bezüglich coronabedingter Einsparungen wird mitgeteilt, dass beim Jobcenter LK Kelheim diesbezüglich keine amtlichen Informationen vorhanden sind. Die Nebenkostenabschläge für die genutzte Liegenschaft (Wasser, Strom …, Sonstiges) wurden vom Vermieter nicht geändert. Kosten für Dienstreisen werden von den am Jobcenter beteiligten Trägern, einerseits Agentur für Arbeit Regensburg und andererseits Landkreis Kelheim für das jeweils eingesetzte Personal abgerechnet. Für Bewachung und Schutzmaßnahmen der Dienststelle sind auch vor Corona keine Kosten angefallen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Jobcenter Landkreis Kelheim, Münchener Str. 2 a, 93326 Abensberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Ostallgäu
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juni…
Von
Jobcenter Ostallgäu
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190672]
Datum
14. Juli 2020 14:15
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juni 2020. Das Jobcenter Ostallgäu kann Ihnen keine amtlichen Informationen zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb aufgrund der Covid19 Pandemie mitteilen. Es wurden behördenintern keine entsprechenden Daten für die Zeit von März bis Juni 2020 erfasst. Nach dem IFG besteht keine Pflicht, nicht vorhandene Informationen aufzubereiten oder neu zu generieren. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Ostallgäu
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag und teil…
Von
Jobcenter Ostallgäu
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 26.06.2020
Datum
16. Juli 2020 13:52
Status
image001.png
182 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag und teile Ihnen mit, dass das Jobcenter Kempten (Allgäu) keine Daten zu den infrastrukturellen Einsparungen für die Monate März bis Mai 2020 (z. B. Strom, Wasser, Papier, Dienstreisen, Veranstaltungen, Wach- und Schutzleistungen) erhoben hat. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit keine Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag ist daher abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen