Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Prignitz

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Prignitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190678]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Prignitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190678/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Prignitz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich freue mich, dass Sie sich für die Arbeit des Jobcenters Prignitz interessieren. …
Von
Jobcenter Prignitz
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190678]
Datum
3. Juli 2020 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich freue mich, dass Sie sich für die Arbeit des Jobcenters Prignitz interessieren. Grundsätzlich möchte ich gern voranstellen, dass es Aufgabe des Jobcenters ist, leistungsberechtigten Menschen ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt das Jobcenter u.a. bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit und sichert den Lebensunterhalt, sofern die Leistungsberechtigten ihn nicht auf andere Weise bestreiten können (vgl. §1 SGB II<https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__1.html>). Bei ihrer Leistungserbringung beachten die Jobcenter stets die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, welche u.a. auch im SGBII-Gesetzestext manifestiert sind (Vgl. §3 Abs. 1 Satz 4 SGBII; §14 Abs. 4 SGBII). Folgende Fragen haben Sie an mein Haus gerichtet: 1. Frage: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen Antwort: Eine detaillierte Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Da Betriebskosten erst nachträglich abgerechnet werden (zum Teil erst im Folgejahr) und die Preise für die jeweiligen Energieträger Schwankungen unterliegen, verfügen wir zum jetzigen Zeitpunkt über keine belastbaren (Vergleichs-)Aufzeichnungen. Da sich der Personalkörper meiner Organisation unterjährig dynamisch verändert, kann man die einzelnen Haushaltsjahre schwerlich miteinander vergleichen. Ferner ist der Energieverbrauch auch abhängig von den jeweiligen Außentemperaturen, die Einfluss auf das Heizverhalten und somit auf die Energiekosten haben. Da nur eine sehr geringe Anzahl der Prignitzer Jobcenter-Mitarbeiter/-innen im Homeoffice wirkten, dürften die Auswirkungen auf die Betriebsmittel und Geschäftsbedarfausstattung marginal sein. Weil eine derartige Vergleichsbeobachtung nicht angestellt wird, kann ich Ihnen keine Daten zur Verfügung stellen. 2. Frage: Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen Antwort: Da Dienstreisen innerhalb eines Kalenderjahres abzurechnen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine valide Aussage getroffen werden, ob und in welcher Höhe Haushaltsmittel eingespart wurden. Das Jobcenter Prignitz hat ferner keinen gesetzlichen Auftrag, Kostenvergleiche in Pandemiezeiten anzustellen, sodass keine Daten zur Verfügung stehen. 3. Frage: Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen Antwort: Aufgrund langfristiger vertraglichen Bindungen zwischen dem Wachschutzunternehmen und dem Jobcenter wurden die o.g. Dienstleistungen während des gesamten Pandemie-Zeitraumes erbracht. Demnach hat das Jobcenter Prignitz die vertraglich geschuldeten Kosten dem Dienstleister zu erstatten. Auch wenn das Haus für originäre persönliche Kontaktaufnahmen geschlossen war, wurde den Kunden bei Notsituationen der Zugang gewährt. Auch deshalb war die durchgängige Dienstleistungserbringung zwingend notwendig. 4. sonstige Einsparungen Antwort: Es gibt keine sonstigen Einsparungen, die hier zu nennen wären. Mit freundlichen Grüßen