Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Region Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190680]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Region Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190680/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Region Hannover
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Region Hannover
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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10,8 KB


Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Hinweise zur Beantragung von Arbeitslosengeld II Sie können Ihren Antrag telefonisch, per E-Mail oder schriftlich stellen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung<http://www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung> . Ein Erklärvideo, wie Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II ausfüllen, finden Sie hier<https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen-video>. Verwenden Sie auch gerne unsere eServices, welche Sie unter www.jobcenter.digital<http://www.jobcenter.digital> finden oder besuchen Sie uns im Internet unter www.jobcenter-region-hannover.de<http://www.jobcenter-region-hannover.de>. Besondere Hinweise: ◾Wer ab dem 01.03.2020 bis einschließlich zum 30.06.2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. ◾Wenn Sie bereits Grundsicherungsleistungen beziehen und Ihre Bewilligung in der Zeit vom 31.03.2020 bis einschließlich 30.08.2020 endet, werden Ihre Leistungen ohne neuen Antrag weiterbewilligt. Sie brauchen dann aktuell keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Region Hannover
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 26. Juni 2020 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Frage: Wie hoch…
Von
Jobcenter Region Hannover
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190680]
Datum
20. Juli 2020 11:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 26. Juni 2020 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Frage: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen? Antwort: Die Kosten für die Bewirtschaftung der Gebäude (insbesondere Strom, Wasser, Heizung) werden jährlich abgerechnet. Einsparungen durch die Covid19-Krise sind noch nicht erkennbar. Frage: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen Antwort: Die geplanten Kosten für Dienstreisen wurden um 45 Prozent gesenkt werden. Das bedeutet eine Einsparung 45.000 Euro, gemessen am Planwert. Für die Absage von Veranstaltungen kann kein Wert ermittelt werden. Frage: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen Antwort: Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen sind nicht erfolgt, somit gab es keine Einsparungen. Frage: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für sonstige Einsparungen Antwort: Bedingt durch die Krise konnten Qualifizierungen für die Mitarbeiter nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Die Einsparungen könnten hier bis zu 200.000 Euro betragen (das entspricht circa 40 Prozent des Planwertes). Mit freundlichen Grüßen