Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Jobcenter Stendal

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Stendal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190714]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Stendal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190714/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Stendal
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Stendal
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:14
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Stendal
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage habe ich erhalten. Die Prüfung, ob in welcher Form die gewünschten Date…
Von
Jobcenter Stendal
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190714]
Datum
2. Juli 2020 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage habe ich erhalten. Die Prüfung, ob in welcher Form die gewünschten Daten zur Verfügung stehen nimmt leider noch etwas Zeit in Anspruch. Sollten Sie die Bescheidung nach dem IFG wünschen, benötige ich noch Ihre Adresse. Als Datenschutzbeauftragter des Jobcenter Stendal möchte ich Sie an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass bei einer Antwort per Email immer das Risiko besteht, dass Dritte die Nachrichten abfangen/mitlesen. Ich schlage daher vor, dass sollten Sie einen Bescheid wünschen, sie mir Ihre Anschrift auf dem Postweg mittteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19“ [#190714] [#190714]
Datum
3. Juli 2020 00:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/190714/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Postanschrift bei einfachen Auskünften nicht erforderlich ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 190714.pdf Anfragenr: 190714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190714/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Jobcenter Stendal
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich zu meiner Nachfrage keine weitere Nachricht erhalten habe. Möchte ich Ihre An…
Von
Jobcenter Stendal
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190714]
Datum
27. Juli 2020 07:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in da ich zu meiner Nachfrage keine weitere Nachricht erhalten habe. Möchte ich Ihre Anfrage dennoch nicht unbeantwortet lassen und meine verspätete Reaktion bitte ich zu entschuldigen. Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 wurden Jobcenter Stendal nicht erhoben. Insofern liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen i.S.d. § 2 IFG vor. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Hinsichtlich der Absage von Dienstreisen sei ergänzend hinzugefügt, dass Dienstreisen in dem o.g. Zeitraum weitestgehend nicht, außer in begründeten Einzelfällen, stattgefunden haben, so dass insbesondere in diesem Punkt von hohen vergleichsweisen Einsparungen auszugehen sein dürfte. Ich verbleibe in der Annahme, dass diese Antwort nicht vollends Ihren Erwartungen entspricht, dennoch mit der Bitte um Verständnis, dass wir hierüberhinaus nicht aussagefähig sind. Mit freundlichen Grüßen