Sehr geehrteAntragsteller/in
zu Ihren Nachfragen schreibe ich Ihnen das Folgende:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
Im hiesigen Jobcenter war Arbeiten zu Hause die Ausnahme, Einzelfälle, um die KollegInnen in der schwierigen Zeit zu unterstützen, um Familie und Arbeit zu bewältigen. Also keine nennenswerten Einsparungen.
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
Der Besuch von Veranstaltungen und Dienstreisen ging auf Null. Hier ist eindeutig ein Ausgabenrückgang. Ich beabsichtige nicht einen Vorjahresvergleich anzustellen.
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
Der Sicherheitsdienst arbeitete weiter und übernahm die Kommunikation mit trotz Schließung vorsprechenden Kunden, Einlasskontrolle für Dritte u.ä.
- sonstige Einsparungen
Im Jobcenter gab es kein Runterfahren der Arbeit, sondern kurzfristige Umstrukturierungen, um den Leistungsbezug für die Bestandskunden zu sichern und den Antragsanstieg durch Neukunden gut zu bewältigen sowie, um mit den Kunden trotz Schließung telefonisch/elektronisch angemessen im Kontakt zu bleiben. Die gesamte Mitarbeiterschaft war durchgängig an der Arbeit (Ausnahmen: Krankheit, Kinderbetreuung).
Deutliche Mehrausgaben gab es durch das Beschaffen von Spuckschutzen, Schutzausrüstungen, Desinfektionsmittel, Desinfektionsspender, Umbeschilderungen usw. Hierzu liegen noch nicht alle Rechnungen vor. Ich gehe davon aus, dass ich Ende Juli einen genauen Überblick habe. Ich teile Ihnen die Summe dann mit.
Hochachtungsvoll
Roland Mahler
Geschäftsführer
[Logo_jobcenter_Eisenach]
Ernst-Thälmann-Straße 86
99817 Eisenach
Von: Antragsteller/in
Gesendet: Freitag, 26. Juni 2020 00:15
Betreff: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190731]
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen
Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen