Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Wartburgkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190731]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Wartburgkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190731/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Wartburgkreis
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Wartburgkreis
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Wartburgkreis ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Wartburgkreis
200702_Ihre Nachfragen vom 26.6.20 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Nachfragen schreibe ich Ihnen das Folgen…
Von
Jobcenter Wartburgkreis
Betreff
200702_Ihre Nachfragen vom 26.6.20
Datum
2. Juli 2020 17:41
Status
image002.jpg
2,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Nachfragen schreibe ich Ihnen das Folgende: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen Im hiesigen Jobcenter war Arbeiten zu Hause die Ausnahme, Einzelfälle, um die KollegInnen in der schwierigen Zeit zu unterstützen, um Familie und Arbeit zu bewältigen. Also keine nennenswerten Einsparungen. - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen Der Besuch von Veranstaltungen und Dienstreisen ging auf Null. Hier ist eindeutig ein Ausgabenrückgang. Ich beabsichtige nicht einen Vorjahresvergleich anzustellen. - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen Der Sicherheitsdienst arbeitete weiter und übernahm die Kommunikation mit trotz Schließung vorsprechenden Kunden, Einlasskontrolle für Dritte u.ä. - sonstige Einsparungen Im Jobcenter gab es kein Runterfahren der Arbeit, sondern kurzfristige Umstrukturierungen, um den Leistungsbezug für die Bestandskunden zu sichern und den Antragsanstieg durch Neukunden gut zu bewältigen sowie, um mit den Kunden trotz Schließung telefonisch/elektronisch angemessen im Kontakt zu bleiben. Die gesamte Mitarbeiterschaft war durchgängig an der Arbeit (Ausnahmen: Krankheit, Kinderbetreuung). Deutliche Mehrausgaben gab es durch das Beschaffen von Spuckschutzen, Schutzausrüstungen, Desinfektionsmittel, Desinfektionsspender, Umbeschilderungen usw. Hierzu liegen noch nicht alle Rechnungen vor. Ich gehe davon aus, dass ich Ende Juli einen genauen Überblick habe. Ich teile Ihnen die Summe dann mit. Hochachtungsvoll Roland Mahler Geschäftsführer [Logo_jobcenter_Eisenach] Ernst-Thälmann-Straße 86 99817 Eisenach Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 26. Juni 2020 00:15 Betreff: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190731] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Wartburgkreis
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.…
Von
Jobcenter Wartburgkreis
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189974]
Datum
22. Juli 2020 09:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2020. Mit Ihrer E-Mail vom 26.06.2020 baten Sie um Mitteilung, wie "hoch die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen, Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen, Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen und sonstige Einsparungen" waren. Nach summarischer Prüfung weise ich auf Folgendes hin: Bei der von Ihnen gewünschten Information handelt es sich nicht um amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Nach dieser Definition sind amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen - unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Zu den von Ihnen genannten "Einsparungen durch die Covid19-Krise für den Zeitraum März bis Mai 2020" existiert kein Aktenvorgang im Jobcenter. Ich gehe davon aus, dass sich Einsparungen in geringem Umfang auf die weggefallenen Veranstaltungen und Dienstreisen ergeben haben. Da aber durch die einzuhaltenden Regelungen im Zuge der Pandemie auch Mehrkosten entstehen werden, ist nicht von einem Einsparvolumen auszugehen. Daten zu infrastrukturellen Einsparungen aufgrund der Corona Pandemie (z.B. für Strom, Wasser, Papier; Wach- und Schutzleistungen; Veranstaltungen; Dienstreisen) in den Monaten März bis Mai 2020 wurden vom Jobcenter Wartburgkreis nicht erhoben. Ein Zugang zu der von Ihnen gewünschten Information ist daher nicht möglich. Der Informationszugang ist auch nicht voraussichtlich ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Nach dem IFG besteht keine Informationsbeschaffungspflicht und somit kein Anspruch auf die Erhebung bislang nicht vorhandener Zahlen. Ihr Antrag wäre damit abzulehnen. Kosten für Sie fallen für diese Auskunft nicht an. Mit freundlichen Grüßen