Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter Wilhelmshaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190741]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter Wilhelmshaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190741/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Wilhelmshaven
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26.06.2020 haben Sie den Zugang zu amtlichen Informationen beantragt,…
Von
Jobcenter Wilhelmshaven
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190741]
Datum
17. Juli 2020 11:37
Status
image001.png
8,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26.06.2020 haben Sie den Zugang zu amtlichen Informationen beantragt, die Aufschlüsse über die Höhe von Einsparungen geben, die im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise von März bis Mai 2020 eingetreten sind. Die von Ihnen beantragten Informationen betreffen - die Einsparungen für den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - die Einsparungen durch Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - die Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen sowie - sonstige Einsparungen. Entsprechend Ihres Antrages erfolgt die Beantwortung via E-Mail in elektronischer Form (§ 7 Abs. 3 Satz 1 IFG). Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann nicht nachgekommen werden, da keine amtlichen Informationen vorhanden sind. Das IFG sieht einen Anspruch auf Informationszugang nur zu solchen Unterlagen vor, die bei den betreffenden Behörden auch tatsächlich vorhanden sind. Das IFG verpflichtet nicht dazu, nicht vorhandene Informationen aufzubereiten oder neu zu generieren. Mit freundlichem Gruß