Einspruch gegen U-Bahn Großauftrag

Die Dokumente zur ursprünglichen Vergabe des U-Bahn Großauftrages der BVG an Stadler Pankow und die Begründung zum Zurückweisen des Nachprüfungsantrages von Alstrom, durch die Vergabekammer.

siehe: https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bvg-streit-vergabekammer-weist-einspruch-gegen-u-bahn-grossauftrag-zurueck-32938052

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Vergabekammer des Landes Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einspruch gegen U-Bahn Großauftrag [#162033]
Datum
31. Juli 2019 13:05
An
Vergabekammer des Landes Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumente zur ursprünglichen Vergabe des U-Bahn Großauftrages der BVG an Stadler Pankow und die Begründung zum Zurückweisen des Nachprüfungsantrages von Alstrom, durch die Vergabekammer. siehe: https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bvg-streit-vergabekammer-weist-einspruch-gegen-u-bahn-grossauftrag-zurueck-32938052
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Vergabekammer des Landes Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.a. Sache übermittle ich Ihnen in der Anlage ein Schreiben der Vergabekammer des…
Von
Vergabekammer des Landes Berlin
Betreff
Wtrlt: Einspruch gegen U-Bahn Großauftrag [#162033]
Datum
5. September 2019 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in in o.a. Sache übermittle ich Ihnen in der Anlage ein Schreiben der Vergabekammer des Landes Berlin. Mit freundlichen Grüßen

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