Einstellung der Ermittlungen bei mehreren Straftaten

eine Begründung weshalb trotz Aktenordnern voll Beweisen, die StA Rottweil mehrere Straftaten gegen mich eingestellt hat. Diese Straftaten haben auch andere Personenkreise geschädigt und tun es noch. Die Einstellungen sind jeweils mit Textbausteinen begründet und zeigen das diese entweder nicht geprüft oder dazu geeignet sind die Täter konsequent zu schützen ?
Eine Begründung weshalb mir vor einem willkürlichen Strafbefehl weder "Urteil/ Beschluss" noch eine entsprechende Belehrung zugestellt werden (selbstredend mit rechltich korrekter Unterschrift) ?
Mit Zustellung ist eine rechtskonforme Zustellung gemeint, eine Zustellung mit der deutschen Post AG ist rechtlich gesehen eine Straftat,
Mit Urteil/ Beschluss ist eine auf BEWEISEN basierende Entscheidung gemeint und kein Willkürakt.
Ich verweise auf Art. 19 IV GG - der Strafbefehl dient Ihnen in der jetzigen Form ja als eine Art Strafe gegen den Geschädigten und der Vereitelung in Zukunft von seinem Grundrecht Gebrauch zu machen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    19. November 2016
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Marcus Bencivenga
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Begründun…
An Staatsanwaltschaft Rottweil Details
Von
Marcus Bencivenga
Betreff
Einstellung der Ermittlungen bei mehreren Straftaten [#18155]
Datum
20. Oktober 2016 10:20
An
Staatsanwaltschaft Rottweil
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Begründung weshalb trotz Aktenordnern voll Beweisen, die StA Rottweil mehrere Straftaten gegen mich eingestellt hat. Diese Straftaten haben auch andere Personenkreise geschädigt und tun es noch. Die Einstellungen sind jeweils mit Textbausteinen begründet und zeigen das diese entweder nicht geprüft oder dazu geeignet sind die Täter konsequent zu schützen ? Eine Begründung weshalb mir vor einem willkürlichen Strafbefehl weder "Urteil/ Beschluss" noch eine entsprechende Belehrung zugestellt werden (selbstredend mit rechltich korrekter Unterschrift) ? Mit Zustellung ist eine rechtskonforme Zustellung gemeint, eine Zustellung mit der deutschen Post AG ist rechtlich gesehen eine Straftat, Mit Urteil/ Beschluss ist eine auf BEWEISEN basierende Entscheidung gemeint und kein Willkürakt. Ich verweise auf Art. 19 IV GG - der Strafbefehl dient Ihnen in der jetzigen Form ja als eine Art Strafe gegen den Geschädigten und der Vereitelung in Zukunft von seinem Grundrecht Gebrauch zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marcus Bencivenga <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcus Bencivenga << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcus Bencivenga

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