Einstellung der Kameraüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz

Unterlagen und Schriftverkehr aus dem hervorgeht, welche konkreten Anforderungen an den Dtenschutz durch die beauftragte Firma nicht umgesetzt werden konnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Polizeipräsidium Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstellung der Kameraüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz [#32075]
Datum
20. Juli 2018 06:53
An
Polizeipräsidium Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen und Schriftverkehr aus dem hervorgeht, welche konkreten Anforderungen an den Dtenschutz durch die beauftragte Firma nicht umgesetzt werden konnten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Einstellung der Kameraüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz [#32075]
An Polizeipräsidium Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Einstellung der Kameraüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz [#32075]
Datum
20. Juli 2018 06:54
An
Polizeipräsidium Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
28,3 KB
Polizeipräsidium Rostock
Ihr Antrag vom 20.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie einen Zwischenbescheid zu Ihrem Ant…
Von
Polizeipräsidium Rostock
Betreff
Ihr Antrag vom 20.07.2018
Datum
27. Juli 2018 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie einen Zwischenbescheid zu Ihrem Antrag vom 20.07.2018. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Rostock
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei befindet sich das Schreiben des Polizeipräsidiums Rostock vom 01.08.2018. Mi…
Von
Polizeipräsidium Rostock
Betreff
AW: Einstellung der Kameraüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz [#32075]
Datum
8. August 2018 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei befindet sich das Schreiben des Polizeipräsidiums Rostock vom 01.08.2018. Mit freundlichen Grüßen